Fahrverbot in Harburg

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Fahrverbot in Harburg

Geblitzt auf der Harburger Chaussee? Das sind Ihre Rechte

Bewohner von Harburg, insbesondere in verkehrsreichen Bereichen wie der Harburger Chaussee oder an der Kreuzung zur B75, sehen sich häufig mit Geschwindigkeitsüberschreitungen konfrontiert. Blitzer, die hier regelmäßig eingesetzt werden, sind nicht nur eine Geldquelle für die Stadt, sondern können auch zu einem Fahrverbot führen. Bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 21 km/h droht laut Bußgeldkatalog ein Bußgeld von bis zu 120 Euro und 1 Punkt in Flensburg. Ab 31 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit wird es teurer, mit einem Bußgeld von 160 Euro und 2 Punkten sowie einem möglichen Fahrverbot von 1 Monat.

Fahrverbot in Harburg: Wann sich ein Einspruch lohnt

Ein Fahrverbot kann für viele Menschen in Harburg existenzielle Folgen haben, insbesondere für berufstätige Pendler. Wenn Sie beispielsweise als Lieferfahrer in den Stadtteilen Moorburg oder Neugraben-Fischbek unterwegs sind, kann der Verlust der Fahrerlaubnis Ihre Einkünfte gefährden. Nach § 25 StVG kann ein Fahrverbot verhängt werden, wenn die Tatbestände schwerwiegender Verkehrsverstöße erfüllt sind. Der Zeitraum des Fahrverbots beträgt in der Regel 1 bis 3 Monate, abhängig von der Schwere des Vergehens. Bei Wiederholungstätern kann sogar ein Fahrverbot von bis zu 6 Monaten verhängt werden.

Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Harburg

Die Verkehrssituation in Harburg ist vielfältig und führt häufig zu ungewollten Bußgeldern. Einige der häufigsten Verkehrsverstöße, die zu einem Fahrverbot führen können, sind:

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Lüneburger Straße: Über 21 km/h zu schnell = 120 Euro, 1 Punkt.
  • Rotlichtverstöße an der Kreuzung Rönneburger Straße und Harburger Straße: 200 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.
  • Alkoholverstöße: Ab 0,5 Promille = 500 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.

Diese Verstöße können nicht nur zu finanziellen Einbußen führen, sondern auch das persönliche Leben erheblich beeinträchtigen. Das Absehen von einem Fahrverbot aufgrund beruflicher Härte ist gemäß § 25 Absatz 2 StVG möglich. Hierbei muss jedoch klar nachgewiesen werden, dass die Aussetzung des Fahrverbots aus beruflichen Gründen unumgänglich ist. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, einen erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt zu konsultieren.

Berufliche Härte: Welche Nachweise sind erforderlich?

Wenn Sie ein Fahrverbot erhalten haben und dieses aufgrund beruflicher Härte anfechten möchten, sind bestimmte Nachweise erforderlich. Hierzu zählen:

  • Bescheinigungen des Arbeitgebers, die die Notwendigkeit der Fahrerlaubnis für Ihre Tätigkeit bestätigen.
  • Nachweise über die Art der Tätigkeit, die ohne Auto nicht ausgeübt werden kann, z. B. Außendienstmitarbeiter.
  • Alternativen wie öffentliche Verkehrsmittel, die unter Umständen unzureichend sind.

Das Gericht wird die vorgelegten Beweismittel genau prüfen und entscheiden, ob eine Ausnahme vom Fahrverbot gerechtfertigt ist. Oftmals kann ein Anwalt Ihnen dabei helfen, die erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen und die Argumentation zu optimieren.

Wenn Sie in Harburg mit einem Fahrverbot konfrontiert sind, bieten wir Ihnen eine umfassende rechtliche Beratung an. Gemeinsam können wir Ihre Situation analysieren und die bestmögliche Lösung finden.

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