Fahrverbot in Altenwerder
Ihr Anwalt für Fahrverbot in Altenwerder und Umgebung.
Geblitzt auf der Altenwerder Straße? Ihre Rechte im Blick
Altenwerder, ein Stadtteil im Bezirk Harburg, ist durch seine ruhigen Wohnstraßen und die Nähe zum Hafen geprägt. Doch auch hier können Geschwindigkeitsüberschreitungen oder andere Verkehrsverstöße schnell zu einem Fahrverbot führen. Oftmals sind die Anwohner überrascht, wenn sie plötzlich Post von der Bußgeldstelle erhalten. Die rechtlichen Probleme, die damit einhergehen können, sind vielfältig und erfordern eine kompetente juristische Beratung.
Fahrverbot in Altenwerder: Typische Ursachen und Rechtsfolgen
Besonders häufig sind Verkehrsteilnehmer in Altenwerder von Geschwindigkeitsübertretungen betroffen. Die Altenwerder Straße und die B73 sind oft mit Geschwindigkeitsmessungen ausgestattet. Bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h drohen folgende Sanktionen:
- Ab 21 km/h zu schnell: 70 € Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg.
- Ab 31 km/h zu schnell: 120 € Bußgeld, 1 Punkt und ein einmonatiges Fahrverbot.
- Ab 41 km/h zu schnell: 200 € Bußgeld, 2 Punkte und ein zweimonatiges Fahrverbot.
Für viele Berufstätige in Altenwerder kann ein Fahrverbot erhebliche wirtschaftliche Folgen haben, insbesondere wenn der Arbeitsweg ohne eigenes Fahrzeug nicht zu bewältigen ist. In solchen Fällen ist es wichtig, rechtzeitig einen Einspruch gegen das Fahrverbot einzulegen oder einen Antrag auf Absehen vom Fahrverbot aufgrund beruflicher Härte zu stellen.
Wann lohnt sich ein Einspruch gegen das Fahrverbot?
Ein Einspruch kann in vielen Fällen sinnvoll sein. Insbesondere wenn die Messung fehlerhaft war oder die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht ausreichend beschildert ist, kann dies ein Argument für die Anfechtung des Fahrverbots darstellen. Auch technische Mängel am Messgerät können zur Aufhebung führen. Bei einer Anfechtung ist zu beachten, dass diese innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bußgeldbescheids erfolgen muss, gemäß § 67 OWiG.
Beispiele aus der Praxis zeigen, dass es sich oft lohnt, rechtliche Schritte einzuleiten. So konnte in einem Fall ein Fahrverbot für einen Lkw-Fahrer aus Altenwerder, der wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 km/h bestraft wurde, erfolgreich angefochten werden, da die Messung nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
Berufliche Härte: Absehen vom Fahrverbot beantragen
Wenn ein Fahrverbot verhängt wird, können Betroffene unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Absehen vom Fahrverbot stellen. Die Voraussetzungen hierfür sind in § 25 StVG geregelt. Der Antrag muss innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Hierbei sind konkrete Nachweise über die beruflichen Auswirkungen des Fahrverbots zu erbringen. Beispiele für solche Situationen sind:
- Fahrverbot für einen Außendienstmitarbeiter, dessen Tätigkeit den Einsatz eines Fahrzeugs erfordert.
- Fahrverbot für einen Handwerker, der auf die Erreichbarkeit seiner Kunden angewiesen ist.
- Fahrverbot für einen Pendler, der in einem anderen Stadtteil oder sogar außerhalb Hamburgs arbeitet.
In solchen Fällen sollte man sich von einem erfahrenen Anwalt beraten lassen, um die besten Chancen auf eine positive Entscheidung zu haben.
Wenn Sie in Altenwerder von einem Fahrverbot betroffen sind oder Fragen zur Anfechtung haben, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Eine frühzeitige rechtliche Beratung kann Ihnen helfen, schwerwiegende Konsequenzen zu vermeiden.
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