Ordnungswidrigkeiten in Altenwerder
Ihr Anwalt für Ordnungswidrigkeiten in Altenwerder und Umgebung.
Geblitzt auf der Altenwerder Straße? Das sind Ihre Rechte
Im Stadtteil Altenwerder, der sich durch ruhige Wohngegenden und einen hohen Anteil an Verkehrsströmen auszeichnet, sind Verkehrsordnungswidrigkeiten an der Tagesordnung. Die Altenwerder Straße und die angrenzenden Verbindungswege sind nicht nur für Anwohner, sondern auch für Pendler von Bedeutung. Insbesondere die häufigen Geschwindigkeitskontrollen durch mobile Blitzer in der Umgebung, beispielsweise am Altenwerder Damm, führen immer wieder zu Bußgeldbescheiden und Verwarnungen.
Typische Ordnungswidrigkeiten und deren Folgen
Die wichtigsten Verkehrsordnungswidrigkeiten, die in Altenwerder häufig vorkommen, sind Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen sowie das Missachten von Verkehrszeichen. Diese Verstöße können erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen:
- Geschwindigkeitsüberschreitung: Bei einer Überschreitung von bis zu 10 km/h droht ein Bußgeld von 30 Euro und 1 Punkt in Flensburg. Ab 21 km/h sind es 80 Euro und 1 Punkt. Bei einer Überschreitung von mehr als 31 km/h kann ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.
- Alkohol am Steuer: Bei einem Blutalkoholwert von 0,5 bis 1,09 Promille droht ein Bußgeld von 500 Euro, 2 Punkte und ein Fahrverbot von 1 Monat. Ab 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat gemäß § 316 StGB.
- Missachtung von Verkehrszeichen: Das Überfahren einer roten Ampel kann mit bis zu 200 Euro Bußgeld und 2 Punkten geahndet werden.
Rechtslage und Einspruchsmöglichkeiten
Die relevanten Gesetze, wie die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), regeln die Rechtsfolgen von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Nach § 24 StVG kann gegen einen Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden. Ein erfolgreicher Einspruch kann in vielen Fällen zu einer Reduzierung des Bußgeldes oder sogar zur vollständigen Aufhebung des Bescheides führen.
Typische Mandantensituationen aus unserer Praxis in Altenwerder zeigen, dass viele Betroffene die Situation unterschätzen. Beispielsweise hat ein Mandant, der am Altenwerder Damm mit 55 km/h statt der erlaubten 50 km/h geblitzt wurde, nicht nur ein Bußgeld von 70 Euro erhalten, sondern auch Angst vor einem Fahrverbot. Durch unseren Einspruch konnte das Bußgeld auf 30 Euro reduziert werden, und ein Fahrverbot blieb ihm erspart.
Verkehrsaufkommen und häufige Bußgeldfallen im Bezirk Harburg
Das Verkehrsaufkommen in Altenwerder, besonders während der Hauptverkehrszeiten, führt häufig zu unaufmerksamen Fahrverhalten. Straßen wie die Neugrabener Straße und der Altenwerder Damm sind oft stark befahren. Dies führt dazu, dass Verkehrsteilnehmer unter Stress geraten und Regelverstöße, wie das Überfahren einer roten Ampel oder das Fahren ohne gültigen Führerschein, begangen werden. Diese Verstöße haben nicht nur finanzielle Auswirkungen, sondern können auch langfristige Konsequenzen für die Fahrerlaubnis mit sich bringen. Bei einem Fahrverbot kann sich die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis um mehrere Monate verzögern.
Wenn Sie in Altenwerder mit einer Ordnungswidrigkeit konfrontiert sind, beraten wir Sie gerne zu Ihren Rechten und Möglichkeiten der Verteidigung. Unsere Kanzlei steht Ihnen zur Seite, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.
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