Ordnungswidrigkeiten in Sinstorf

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Ordnungswidrigkeiten in Sinstorf

Geblitzt auf der Harburger Straße? Das sind Ihre Rechte

Die Harburger Straße in Sinstorf ist eine vielbefahrene Verkehrsader, die häufiges Blitzen durch mobile und stationäre Radaranlagen zur Folge hat. Wenn Sie auf dieser oder einer der umliegenden Straßen wie der Eißendorfer Straße oder der Langenbeker Straße geblitzt wurden, müssen Sie mit Bußgeldern rechnen. Typische Geschwindigkeitsüberschreitungen können mit Geldstrafen von 20 Euro (bei bis zu 10 km/h zu schnell) bis zu 600 Euro (bei über 70 km/h zu schnell) geahndet werden. Darüber hinaus drohen Punkte in Flensburg und im schlimmsten Fall Fahrverbote.

Fahrverbot in Sinstorf: Wann sich ein Einspruch lohnt

Ein Fahrverbot kann schnell ausgesprochen werden, insbesondere bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 40 km/h. In solchen Fällen kann ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten verhängt werden. Für viele Sinstorfer, die auf ein Auto angewiesen sind, kann dies erhebliche Einschränkungen mit sich bringen. Es ist wichtig, die Möglichkeit eines Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid zu prüfen. Ein Einspruch kann sich lohnen, wenn Sie beispielsweise nachweisen können, dass die Geschwindigkeitsmessung fehlerhaft war oder dass die vorgeschriebene Geschwindigkeit nicht korrekt ausgeschildert war.

Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Harburg

In Sinstorf und den angrenzenden Stadtteilen gibt es zahlreiche Stellen, an denen Verkehrsteilnehmer in die Fänge der Verkehrsordnungswidrigkeiten geraten können. Dazu gehören:

  • Parkverstöße, die mit Bußgeldern von 10 bis 150 Euro geahndet werden können.
  • Missachtung von Halteverboten, die bis zu 55 Euro kosten können.
  • Fahren ohne Gurt, für das es 30 Euro kostet.
  • Handynutzung am Steuer, die mit 100 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft wird.

Diese Verstöße sind nicht nur ärgerlich, sondern können auch zu einer Erhöhung der Versicherungsprämien führen.

Verkehrsordnungswidrigkeiten und ihre rechtlichen Konsequenzen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Ordnungswidrigkeiten sind im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) sowie in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgelegt. Nach § 24 StVG unterliegen Verkehrsordnungswidrigkeiten einer Geldbuße, während § 25 StVG die Punktevergabe in Flensburg regelt. Bei schwerwiegenden Verstößen können auch strafrechtliche Konsequenzen nach dem Strafgesetzbuch (StGB) drohen.

Typische Mandantensituationen, die wir in unserer Kanzlei häufig antreffen, sind unter anderem:

  • Ein Autofahrer erhält einen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, kann jedoch nachweisen, dass die Messung fehlerhaft war.
  • Ein Radfahrer wird wegen Missachtung einer roten Ampel belangt und möchte gegen den Bußgeldbescheid Einspruch erheben.
  • Ein Berufspendler muss sich mit einem drohenden Fahrverbot auseinandersetzen, da er mehrfach zu schnell gefahren ist, und benötigt rechtlichen Beistand.

Wenn Sie in Sinstorf mit einer Ordnungswidrigkeit konfrontiert sind, laden wir Sie ein, uns zu kontaktieren. Wir unterstützen Sie kompetent dabei, Ihre Rechte zu wahren und die besten Lösungen für Ihre individuelle Situation zu finden.

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