Blitzer & Geschwindigkeit in Sinstorf

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Blitzer & Geschwindigkeit in Sinstorf

Geblitzt auf der Harburger Straße? Ihre Rechte im Fokus

In Sinstorf, einem Stadtteil im Bezirk Harburg, sind Geschwindigkeitskontrollen und Blitzermessungen alltägliche Realität. Die Harburger Straße und die B75 zählen zu den frequentiertesten Verkehrsadern, wo häufig Geschwindigkeitsüberschreitungen gemessen werden. Bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit drohen nicht nur Bußgelder, sondern auch Punkte in Flensburg und im schlimmsten Fall ein Fahrverbot. Es ist wichtig, die rechtlichen Möglichkeiten zu kennen, um sich gegen mögliche Ungerechtigkeiten zur Wehr zu setzen.

Typische Probleme bei Blitzermessungen in Sinstorf

Bei Geschwindigkeitsmessungen gibt es zahlreiche rechtliche Probleme, die vor allem in Sinstorf auftreten können. Häufig sind die Messungen nicht korrekt oder die eingesetzten Geräte fehleranfällig. Beispiele aus der Praxis zeigen, dass:

  • Die Kalibrierung des Blitzers nicht ordnungsgemäß dokumentiert wurde.
  • Die Messstelle nicht den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) entspricht.
  • Verkehrszeichen nicht eindeutig erkennbar sind, was zu Verwirrung bei den Fahrern führt.

Ein typisches Beispiel ist die Geschwindigkeitsmessung auf der Harburger Straße, wo häufig Tempolimits von 50 km/h gelten. Wenn ein Fahrzeug mit 61 km/h gemessen wird, folgt ein Bußgeld von 80 Euro und ein Punkt in Flensburg. Bei einem Überschreiten um mehr als 21 km/h steigt das Bußgeld auf 160 Euro und zwei Punkte. Bei relevanten Verstößen droht auch ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten.

Rechtsfolgen bei Geschwindigkeitsverstößen

Die Rechtsfolgen sind klar geregelt und können erheblich variieren, je nachdem, wie hoch die Geschwindigkeitsüberschreitung ist. Nach § 24 StVG und § 1 OWiG können die Bußgelder und die Punkte wie folgt gestaffelt werden:

  • Bis 10 km/h: 30 Euro, kein Punkt
  • 11-15 km/h: 50 Euro, kein Punkt
  • 16-20 km/h: 70 Euro, ein Punkt
  • 21-25 km/h: 80 Euro, ein Punkt
  • 26-30 km/h: 100 Euro, ein Punkt
  • 31-40 km/h: 160 Euro, zwei Punkte
  • 41-50 km/h: 200 Euro, zwei Punkte
  • Über 50 km/h: 400 Euro, zwei Punkte, Fahrverbot von einem Monat

Es ist wichtig, sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Erlass des Bußgeldbescheids zu wehren, da nach dieser Frist die Rechtsmittel erlöschen. Bei einer fehlerhaften Messung kann ein Einspruch gegen den Bescheid sinnvoll sein.

Fehlerhafte Messverfahren und Ihre Möglichkeiten

In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Messverfahren nicht den rechtlichen Anforderungen genügen. So kann es etwa vorkommen, dass mobile Blitzer nicht ordnungsgemäß aufgestellt sind oder die Geschwindigkeit unter irreführenden Bedingungen gemessen wird. Im Stadtteil Sinstorf sind auch die Blitzanlagen an der Kreuzung Sinstorfer Kirchweg und Mühlenweg häufig in der Diskussion.

Ein Mandant berichtete, dass er an dieser Kreuzung aufgrund eines übersehenen Verkehrszeichens geblitzt wurde und die Messung an einem Tag stattfand, an dem die Sicht durch Baustellen stark eingeschränkt war. Dies kann ein Grund für einen Einspruch sein, da die rechtlichen Vorgaben für die Sichtbarkeit und Platzierung des Blitzers nicht eingehalten wurden. Hier greifen die Vorschriften der StVO, die klar regeln, dass Verkehrszeichen deutlich sichtbar und verständlich sein müssen.

Um gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen, ist es ratsam, rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann die Messung überprüfen und die Erfolgsaussichten eines Einspruchs einschätzen.

Wenn Sie Fragen zu Ihrem Bußgeldbescheid haben oder sich ungerecht behandelt fühlen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir unterstützen Sie gerne bei der Überprüfung und möglichen Anfechtung Ihrer Geschwindigkeitsmessung.

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