Handy am Steuer in Sinstorf
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Geblitzt auf der Harburger Chaussee? Das sind Ihre Rechte
In Sinstorf, einem Stadtteil im Bezirk Harburg, ist der Verkehr häufig stark frequentiert. Die Harburger Chaussee, eine der Hauptverkehrsadern, zieht nicht nur Pendler an, sondern auch Verkehrskontrollen durch die Polizei. Ein häufiges Problem, das viele Autofahrer in dieser Region betrifft, ist der Gebrauch von Handys während der Fahrt. Die rechtlichen Folgen sind gravierend und sollten ernst genommen werden.
Rechtslage: Handyverbot am Steuer
Laut § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist die Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt nur gestattet, wenn eine Freisprecheinrichtung verwendet wird. Verstöße gegen diese Regelung können mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet werden. Bei einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erhöht sich das Bußgeld auf 150 Euro und es drohen zwei Punkte. Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Autofahrer, der auf der Harburger Chaussee mit dem Handy in der Hand geblitzt wurde, erhielt nicht nur ein Bußgeld, sondern auch einen erhöhten Punktestand, was seine Fahrerlaubnis gefährden kann.
Typische Situationen und Bußgeldfolgen
In Sinstorf kommt es oft vor, dass Autofahrer an Kreuzungen wie der Wisterstraße oder der Eißendorfer Straße anhalten und während des Stopps ihr Handy nutzen. Solche Situationen können schnell zu einem Bußgeld führen, auch wenn der Motor nicht läuft. Zu den häufigsten Bußgeldfallen gehören:
- Fahren mit dem Handy in der Hand: 100 Euro & 1 Punkt
- Benutzung des Handys ohne Freisprecheinrichtung: 100 Euro & 1 Punkt
- Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer: 150 Euro & 2 Punkte
- Unfall mit Handy am Steuer: Bis zu 400 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
Die Konsequenzen eines solchen Verstoßes können weitreichend sein. Bei einem Fahrer, der in Sinstorf an einem Blitzer aufgezeichnet wurde, führte die Kombination aus Nutzung des Handys und einer Gefährdung eines Radfahrers zu einem Fahrverbot von einem Monat und einer Verdopplung der Punkte. Die Frist zur Einsichtnahme der Bußgeldbescheide beträgt 14 Tage.
Rechtsfolgen und Einspruchsmöglichkeiten
Der Umgang mit einem Bußgeldbescheid erfordert rechtliches Fachwissen. Gemäß § 67 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) haben Betroffene die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen Einspruch gegen den Bescheid einzulegen. Ein konkreter Fall aus der Praxis zeigt, dass ein Mandant nach einem Einspruch gegen ein Bußgeld von 150 Euro aufgrund eines Handyverstoßes eine Reduzierung des Bußgeldes auf 75 Euro erreichen konnte, weil nicht nachweisbar war, dass eine Gefährdung stattfand.
Es ist wichtig, alle Beweise und Unterlagen zu sammeln, bevor man einen Einspruch einlegt. Hierzu zählen unter anderem Zeugenaussagen, Fotos vom Tatort oder auch der genaue Ablauf der Verkehrssituation. Die rechtliche Beratung ist hierbei von großer Bedeutung, um die besten Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch zu wahren.
Die Verkehrssituation in Sinstorf erfordert besondere Aufmerksamkeit. Regelmäßige Kontrollen und Blitzgeräte sollen die Verkehrssicherheit erhöhen, jedoch sind Autofahrer oft verunsichert, wie sie sich im Falle eines Verstoßes richtig verhalten sollen. Lassen Sie sich von unseren erfahrenen Anwälten beraten, um Ihre Rechte im Falle eines Bußgeldbescheides zu wahren und mögliche Fahrverbote zu vermeiden.
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