Handy am Steuer in Langenbek

Ihr Anwalt für Handy am Steuer in Langenbek und Umgebung.

Handy am Steuer in Langenbek

Geblitzt auf der Harburger Straße? Das sind Ihre Rechte

Das Handyverbot am Steuer ist ein häufiges Thema, insbesondere in einem verkehrsreichen Stadtteil wie Langenbek. Gemäß § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dürfen Fahrer während der Fahrt kein Mobiltelefon nutzen, es sei denn, sie bedienen das Gerät über eine Freisprecheinrichtung. Bei Verstößen drohen nicht nur hohe Bußgelder, sondern auch Punkte in Flensburg und eventuell ein Fahrverbot.

Rechtsfolgen bei Verstößen gegen das Handyverbot

Die rechtlichen Konsequenzen für das Benutzen eines Handys am Steuer sind klar geregelt:

  • Erstverstoß: Bußgeld von 100 Euro und 1 Punkt in Flensburg.
  • Zweitverstoß innerhalb von 12 Monaten: Bußgeld von 150 Euro und 2 Punkte.
  • Drittverstoß innerhalb von 12 Monaten: Bußgeld von 200 Euro, 2 Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot.

Besonders in Langenbek, wo Straßen wie die Harburger Straße und die Langenbeker Straße stark frequentiert sind, kommt es oft zu einer erhöhten Polizeipräsenz. An den Kreuzungen, wie der Einmündung zur Buxtehuder Straße, stehen häufig Blitzer, die auch Handynutzer ins Visier nehmen.

Typische Mandantensituationen aus der Praxis

In unserer Kanzlei haben wir häufig Mandanten, die sich in ähnlichen Situationen befinden:

  • Ein Autofahrer wird an der Kreuzung Harburger Straße / Langenbeker Weg beim Telefonieren mit dem Handy geblitzt. Er ist sich unsicher, ob er Einspruch einlegen soll.
  • Eine junge Fahrerin wird auf der Langenbeker Straße beim SMS-Schreiben erwischt. Sie fragt sich, wie sich das auf ihren Führerschein auswirkt.
  • Ein Pendler wird bei der Nutzung seines Handys an der Ampel auf der Buxtehuder Straße erwischt und möchte wissen, ob ein Fahrverbot droht.

In all diesen Fällen ist es wichtig, die individuellen Umstände zu prüfen. Beispielsweise kann eine unklare Verkehrssituation oder ein zu schnelles Reagieren der Polizei Einfluss auf den Ausgang eines Einspruchs nehmen.

Rechtslage und relevante Gesetze im Überblick

Die rechtlichen Grundlagen für das Handyverbot am Steuer finden sich in mehreren Gesetzen:

  • StVO (§ 23 Abs. 1a): Verbot der Nutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt.
  • StVG (§ 24: Regelungen zu Bußgeldern und Punkten bei Verkehrsverstößen.
  • OWiG: Ordnungswidrigkeitenrecht, das die Verfahren bei Verkehrsverstößen regelt.
  • StGB (§ 315c): Gefährdung des Straßenverkehrs, die in extremen Fällen zur Strafbarkeit führen kann.

Für Langenbek bedeutet dies, dass Autofahrer besonders wachsam sein sollten, um nicht in die Fänge der Verkehrsüberwachung zu geraten. Zahlreiche Verkehrskontrollen sind gerade im Bereich der stark frequentierten Straßen und Kreuzungen angesagt.

Wenn Sie in Langenbek wegen eines Handyverstoßes am Steuer erwischt wurden, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir bieten Ihnen eine umfassende rechtliche Beratung und Unterstützung, um Ihre Möglichkeiten zu prüfen und gegebenenfalls Einspruch einzulegen.

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