Verkehrsstrafrecht in Langenbek
Ihr Anwalt für Verkehrsstrafrecht in Langenbek und Umgebung.
Geblitzt auf der Langenbeker Straße? Das sind Ihre Rechte
In Langenbek, einem Stadtteil des Bezirks Harburg, sind die Straßen oft stark frequentiert. Insbesondere die Langenbeker Straße und die Kreuzung zur Harburger Straße sind Brennpunkte des Verkehrs. Hier kommt es häufig zu Geschwindigkeitsüberschreitungen, die mit Blitzeranlagen erfasst werden. Wer in diesem Bereich mit über 50 km/h unterwegs ist, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern auch Punkte in Flensburg. Bei einer Überschreitung von mehr als 21 km/h drohen 80 Euro Bußgeld und 1 Punkt, während bei einer Überschreitung von mehr als 41 km/h ein Bußgeld von 180 Euro und 2 Punkte zu erwarten sind.
Fahrverbot in Langenbek: Wann sich ein Einspruch lohnt
Ein Fahrverbot kann schnell verhängt werden, insbesondere bei wiederholten Verstößen oder schweren Delikten. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 26 km/h innerorts kann ein Fahrverbot von einem Monat bis zu drei Monaten verhängt werden. Wer jedoch nachweisen kann, dass eine erhebliche Härte vorliegt, hat die Möglichkeit, gegen das Fahrverbot Einspruch zu erheben. Ein typischer Fall könnte sein, dass ein Langenbeker Berufspendler auf dem Weg zur Arbeit von einem Blitzer erfasst wird und auf die öffentliche Verkehrsanbindung angewiesen ist. In solchen Fällen kann eine sorgfältige Prüfung der Umstände durch einen erfahrenen Anwalt sinnvoll sein.
Nötigung im Straßenverkehr: Ein ernstes Delikt
Das Thema Nötigung im Straßenverkehr ist in Langenbek nicht zu unterschätzen. Oft kommt es zu aggressivem Verhalten, sei es durch Drängeln oder Abdrängen anderer Verkehrsteilnehmer. Nach § 240 StGB kann dieses Verhalten mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden. Bei nachweislich gefährlichem Verhalten kann es zusätzlich zu einem Fahrverbot kommen. Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Autofahrer wird bei einer Auseinandersetzung an der Kreuzung Langenbeker Straße und Harburger Straße von einem anderen Fahrzeug abgedrängt, was zu einem Unfall führt. Hier ist eine rechtliche Verteidigung unabdingbar, um die eigene Position zu wahren.
Trunkenheit am Steuer: Schwere Folgen in Langenbek
Die Straßen in Langenbek sind auch Schauplatz von Verkehrsstraftaten wie Trunkenheit am Steuer. Gemäß § 316 StGB ist es verboten, ein Fahrzeug zu führen, wenn die Fahrtüchtigkeit aufgrund von Alkohol oder Drogen beeinträchtigt ist. Ab einem Blutalkoholwert von 0,5 Promille drohen Geldstrafen ab 500 Euro, 2 Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von mindestens einem Monat. Bei Werten über 1,1 Promille drohen die gleichen Strafen, jedoch kann auch eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verhängt werden. Ein häufiges Beispiel ist der Rückweg von einer Feier, bei dem der Fahrer von einem Polizeibeamten kontrolliert wird. Hier ist eine rechtliche Beratung wichtig, um die Möglichkeiten einer Verteidigung zu prüfen und die Folgen möglichst zu minimieren.
Typische Fallbeispiele im Verkehrsstrafrecht
- Geschwindigkeitsüberschreitung:
- Alkoholfahrt:
- Nötigung:
- Fahrerflucht:
Wenn Sie in Langenbek mit einer Verkehrsstraftat konfrontiert sind, ist es entscheidend, rechtzeitig einen kompetenten Anwalt zu konsultieren. Eine fundierte rechtliche Beratung kann entscheidend sein, um Ihre Rechte zu wahren und mögliche Konsequenzen zu mildern.
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