Verkehrsstrafrecht in Moorburg
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Verteidigung bei Trunkenheit am Steuer in Moorburg
Die Straßen von Moorburg, insbesondere die Altenwerder Straße und die Moorburger Straße, sind oft Schauplatz von Verkehrskontrollen. In Kombination mit der Nähe zur Autobahn A1 können hier schnell Verkehrsstrafen aufgrund von Alkohol am Steuer drohen. Gemäß § 316 StGB macht sich strafbar, wer im Zustand der Fahruntüchtigkeit ein Fahrzeug führt. Ab einem Blutalkoholgehalt von 0,5 Promille drohen nicht nur Bußgelder von bis zu 1.500 Euro, sondern auch Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten.
Fahrerflucht: Konsequenzen für Moorburger Autofahrer
Immer wieder kommt es in Moorburg, etwa bei einem Unfall an der Kreuzung Moorburger Straße / Altenwerder Straße, zu Fahrerflucht. Nach § 142 StGB ist dies eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden kann. Selbst wenn der Unfall nur geringfügig ist, kann die Flucht schwerwiegende rechtliche Folgen haben. Bei einem Unfall mit einem Sachschaden von weniger als 50 Euro ist eine Geldstrafe von mindestens 1.200 Euro und zwei Punkte in Flensburg möglich.
Nötigung im Straßenverkehr: Risiken und Rechtsfolgen
Das Verkehrsaufkommen in Moorburg ist in den Stoßzeiten hoch. Aggressives Fahrverhalten, wie das Abdrängen anderer Verkehrsteilnehmer, kann schnell zur Nötigung im Straßenverkehr gemäß § 240 StGB führen. Dies kann sowohl strafrechtliche Konsequenzen als auch zivilrechtliche Ansprüche nach sich ziehen. Bei einer verurteilten Nötigung drohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren.
Typische Fallbeispiele aus der Praxis
- Ein Mandant wird angehalten, weil er an der Kreuzung Moorburger Straße / Eißendorfer Straße bei Rot über die Ampel gefahren ist. Nach dem Bußgeldkatalog drohen hier mindestens 200 Euro und zwei Punkte.
- Eine Autofahrerin wird mit 0,7 Promille in der Altenwerder Straße erwischt. Sie muss mit einem Bußgeld von 1.000 Euro und einem Fahrverbot von drei Monaten rechnen.
- Ein Fahrer verlässt nach einem Zusammenstoß mit einem parkenden Fahrzeug die Unfallstelle. Er wird später auf der Moorburger Straße identifiziert und sieht sich mit einem Bußgeld von 1.500 Euro und drei Punkten konfrontiert.
In Moorburg kann es schnell zu rechtlichen Problemen im Verkehrsstrafrecht kommen. Unsere Kanzlei steht Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren und die bestmögliche Verteidigung zu gewährleisten.
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