Verkehrsstrafrecht in Eißendorf

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Verkehrsstrafrecht in Eißendorf

Geblitzt auf der Eißendorfer Straße? Das sind Ihre Rechte

Die Eißendorfer Straße ist eine frequentierte Verbindung, die sowohl von Anwohnern als auch von Durchreisenden stark genutzt wird. Hier kommt es häufig zu Geschwindigkeitsübertretungen, insbesondere an den zahlreichen Blitzern, die entlang der Straße aufgestellt sind. Gemäß § 3 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gilt in geschlossenen Ortschaften eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen drohen Bußgelder und Punkte in Flensburg:

  • Überschreitung um 11-15 km/h: 25 Euro, 1 Punkt
  • Überschreitung um 16-20 km/h: 35 Euro, 1 Punkt
  • Überschreitung um 21-25 km/h: 80 Euro, 2 Punkte
  • Überschreitung um 26-30 km/h: 100 Euro, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte

Eine Überprüfung der Geschwindigkeitsmessung kann lohnenswert sein. In vielen Fällen sind die Messgeräte fehlerhaft oder die Aufstellung der Blitzer nicht ordnungsgemäß. Hierbei kann eine qualifizierte rechtliche Beratung helfen, um gegen die Bußgeldbescheide vorzugehen.

Fahrverbot in Eißendorf: Wann sich ein Einspruch lohnt

Fahrverbote, die auf Verkehrsverstöße in Eißendorf folgen, können erhebliche Auswirkungen auf das tägliche Leben haben. Häufige Gründe für Fahrverbote sind Trunkenheit am Steuer oder gravierende Geschwindigkeitsüberschreitungen. Nach § 25 StVG kann das Fahrverbot bis zu drei Monate dauern. Bei wiederholten Verstößen kann das Fahrverbot sogar verlängert werden. Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Mandant wurde mit 1,6 Promille auf der Alten Eißendorfer Straße angehalten. Das Ergebnis war ein Fahrverbot von drei Monaten sowie eine Geldstrafe von 1.500 Euro. Hier kann ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid sinnvoll sein, um die Strafe zu mildern oder das Fahrverbot aufzuheben.

Nötigung im Straßenverkehr: Ein ernstes Delikt mit Folgen

Nötigung im Straßenverkehr, häufig durch aggressive Fahrweisen oder absichtliches Bremsen, ist ein ernstzunehmendes Delikt, das schnell zu strafrechtlichen Konsequenzen führen kann. Nach § 240 StGB kann eine Nötigung mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden. In Eißendorf gibt es immer wieder Berichte über solche Vorfälle, insbesondere an Kreuzungen wie der Eißendorfer Straße/Hausbrucher Straße, wo es zu gefährlichen Situationen kommt.

Beispiel: Ein Mandant wurde angezeigt, weil er einem anderen Fahrzeug auf der Eißendorfer Straße den Weg versperrte und so einen Unfall provozierte. Das Verfahren führte zu einem Strafbefehl über 60 Tagessätze zu je 30 Euro, was eine erhebliche finanzielle Belastung darstellt. Hier ist eine frühzeitige rechtliche Beratung entscheidend, um die besten Verteidigungsstrategien zu entwickeln.

Fahrerflucht: Konsequenzen und Verteidigungsmöglichkeiten

Das Verlassen des Unfallorts ist eine häufige, aber auch gravierende Verkehrsordnungswidrigkeit, die nach § 142 StGB mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet wird. In Eißendorf, wo viele Parkplätze an der Eißendorfer Straße und den angrenzenden Wohngebieten vorhanden sind, kommt es oft zu Parkunfällen. Die Unsicherheit, ob ein Schaden vorliegt, führt nicht selten dazu, dass Fahrer flüchten.

Die Rechtsfolgen können erheblich sein: Ein Mandant, der in der Nähe des Neuland-Parks einen Unfall verursachte und anschließend flüchtete, erhielt einen Strafbefehl über 90 Tagessätze zu je 40 Euro und muss zudem mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Hier kann es sinnvoll sein, sich frühzeitig rechtlichen Beistand zu suchen, um eine mögliche Verteidigung zu prüfen.

Wenn Sie in Eißendorf mit einem verkehrsstrafrechtlichen Vorwurf konfrontiert sind, sei es wegen Trunkenheit am Steuer, Fahrerflucht oder Nötigung im Straßenverkehr, zögern Sie nicht, sich beraten zu lassen. Unsere Kanzlei bietet Ihnen kompetente Unterstützung und setzt sich für Ihre Rechte ein.

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