Handy am Steuer in Eißendorf

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Handy am Steuer in Eißendorf

Geblitzt auf der Eißendorfer Straße? Das sind Ihre Rechte

Die Eißendorfer Straße und die umliegenden Verkehrswege sind stark frequentierte Routen im Bezirk Harburg. Viele Autofahrer nutzen ihr Smartphone während der Fahrt, sei es für Navigation, Anrufe oder Nachrichten. Doch das Handyverbot am Steuer gemäß § 23 StVO birgt rechtliche Risiken, die oft nicht ausreichend bekannt sind.

Ein typisches Beispiel: Ein Autofahrer wird bei der Einfahrt in die Kreuzung Eißendorfer Straße / Bremer Straße geblitzt, während er auf sein Handy schaut. Die Konsequenzen sind klar: Ein Bußgeld von 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und im schlimmsten Fall ein Fahrverbot von einem Monat, wenn der Fahrer innerhalb von zwei Jahren bereits einmal wegen eines ähnlichen Verstoßes auffällig geworden ist.

Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Harburg

In Eißendorf gibt es mehrere Stellen, an denen Autofahrer leicht in die Falle tappen können. Neben der Eißendorfer Straße sind auch die Straßen in den angrenzenden Stadtteilen wie Langenbek und Moorburg häufig von Radarkontrollen betroffen. Typische Situationen, in denen Verstöße auftreten, sind:

  • Nutzung des Handys an Ampeln, z.B. an der Kreuzung Eißendorfer Straße / Neulandstraße.
  • Kurzes Tippen auf das Handy während des Stop-and-Go-Verkehrs auf der Eißendorfer Straße.
  • Navigation über das Smartphone ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt auf der Wilstorfer Straße.

Die rechtlichen Folgen sind nicht zu unterschätzen. Bei einem erstmaligen Verstoß droht ein Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt. Bei Wiederholung innerhalb von zwei Jahren steigt das Bußgeld auf 200 Euro und es werden zwei Punkte fällig. Ein Fahrverbot wird bei einer dritten Auffälligkeit innerhalb von 12 Monaten ausgesprochen.

Rechtslage zu Handyverstößen: Ein Überblick

Das Verbot, das Handy während der Fahrt zu nutzen, ist in § 23 Abs. 1a StVO verankert. Dies umfasst neben dem Telefonieren auch das Schreiben von Nachrichten oder das Surfen im Internet. Ausnahmen gelten nur für die Nutzung von Freisprecheinrichtungen. Bei einem Verstoß kann zudem § 25 StVG zur Anwendung kommen, der die Regelungen zu Fahrverboten festlegt.

Die relevanten Paragraphen im Überblick:

  • § 23 StVO: Regelungen zur Nutzung von Mobilgeräten während der Fahrt.
  • § 25 StVG: Rechtsfolgen bei schweren Verkehrsverstößen, einschließlich Fahrverboten.
  • § 1 OWiG: Ordnungswidrigkeiten, die im Straßenverkehr geahndet werden.

Die Praxis zeigt, dass viele Mandanten in Eißendorf nicht wissen, wie sie sich rechtlich verhalten sollen, wenn sie geblitzt werden. Oftmals wird der Verstoß als geringfügig angesehen, was zu einer falschen Einschätzung der Situation führt.

Mandantensituationen: Wenn es ernst wird

Eine häufige Situation in unserer Kanzlei ist der Fall eines Fahrers, der auf der Eißendorfer Straße beim Abbiegen auf sein Handy geschaut hat und daraufhin einen Bußgeldbescheid erhält. Der Mandant ist besorgt über die Punkte in Flensburg und die möglichen Folgen für seinen Führerschein, da er beruflich auf das Auto angewiesen ist. In einem solchen Fall beraten wir nicht nur zur rechtlichen Lage, sondern auch zu möglichen Einsprüchen gegen den Bußgeldbescheid.

Ein anderer typischer Fall betrifft einen Fahrer, der wegen eines Handyverstoßes eine Vorladung zur Hauptverhandlung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erhalten hat. Hier ist schnelles Handeln gefragt, um die rechtlichen Konsequenzen abzumildern. Wir prüfen die Möglichkeit eines Einspruchs und stellen fest, ob Verfahrensfehler vorliegen.

Wenn Sie wegen eines Handyverstoßes am Steuer in Eißendorf oder Umgebung rechtliche Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne mit unserer Expertise zur Seite. Lassen Sie sich beraten und klären Sie Ihre Optionen.

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