Handy am Steuer in Neuland
Ihr Anwalt für Handy am Steuer in Neuland und Umgebung.
Geblitzt auf der Bremer Straße? Das sind Ihre Rechte
Die Bremer Straße, als eine der Hauptverkehrsadern in Neuland, ist häufig Schauplatz von Verkehrskontrollen. Hier wird oft das Handyverbot am Steuer überprüft. Gemäß § 23 Abs. 1a StVO ist die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt nur erlaubt, wenn eine Freisprecheinrichtung verwendet wird. Wird diese Regel missachtet, drohen empfindliche Bußgelder und Punkte in Flensburg.
Rechtsfolgen bei Verstößen: Was droht Ihnen?
Bei einem Verstoß gegen das Handyverbot am Steuer sehen die Bußgeldkataloge folgende Konsequenzen vor:
- Erstes Vergehen: Bußgeld von 100 Euro und 1 Punkt in Flensburg.
- Zweites Vergehen innerhalb eines Jahres: Bußgeld von 150 Euro, 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot.
- Drittes Vergehen innerhalb eines Jahres: Bußgeld von 200 Euro, 2 Punkte und ein Fahrverbot von 3 Monaten.
Das bedeutet, dass bei wiederholten Verstößen ernste finanzielle und rechtliche Folgen drohen, die sich auch auf den Versicherungsschutz auswirken können.
Typische Situationen für Verkehrsverstöße in Neuland
Typische Mandantensituationen, die wir in unserer Kanzlei erleben, zeigen die Herausforderungen von Autofahrern in Neuland. Beispielsweise kann es vorkommen, dass Autofahrer auf der Bremer Straße oder der Sinstorfer Straße während des Stop-and-Go-Verkehrs versucht sind, schnell eine Nachricht zu beantworten. Solche Handlungen werden häufig von der Polizei registriert, insbesondere an Kreuzungen, wo Blitzer installiert sind.
Ein weiteres Beispiel sind Autofahrer, die bei Stau auf der Wilstorfer Straße nach ihrem Handy greifen, um Musik zu wechseln oder Anrufe entgegenzunehmen. Diese vermeintlich harmlosen Handlungen können jedoch schwerwiegende rechtliche Folgen haben.
Rechtslage und Ihre Verteidigungsmöglichkeiten
Gemäß § 1 OWiG können Sie gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Dies muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bescheids geschehen. Gern unterstützen wir Sie dabei, die Umstände Ihres Verstoßes zu prüfen. Wenn Sie beispielsweise nachweisen können, dass Ihr Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verstoßes stand oder Sie eine Freisprecheinrichtung verwendet haben, kann dies zu einer Minderung oder gar zum Entfall des Bußgeldes führen. Wir helfen Ihnen, die besten Argumente für Ihre Verteidigung zu finden.
Die Nutzung eines Handys während der Fahrt gilt als Ordnungswidrigkeit und ist nicht zu unterschätzen. Lassen Sie sich nicht von einem Bußgeldbescheid entmutigen. Die rechtlichen Möglichkeiten sind vielfältig und wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren und die besten Ergebnisse für Sie zu erzielen.
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