Handy am Steuer in Neuenfelde

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Handy am Steuer in Neuenfelde

Verstöße gegen das Handyverbot auf der Neuenfelder Straße

In Neuenfelde, einem Stadtteil im Bezirk Harburg, ist das Handy am Steuer ein häufiges Problem, das nicht nur die Verkehrssicherheit gefährdet, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Die Neuenfelder Straße, die durch ihr hohes Verkehrsaufkommen bekannt ist, ist ein Ort, an dem die Polizei häufig Kontrollen durchführt. Autofahrer, die während der Fahrt ihr Mobiltelefon benutzen, riskieren nicht nur einen Bußgeldbescheid, sondern auch Punkte in Flensburg und gegebenenfalls ein Fahrverbot.

Rechtsfolgen bei Nutzung des Handys während der Fahrt

Das Handyverbot am Steuer ist in § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt. Dieser Paragraph besagt, dass das Benutzen eines Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt verboten ist. Bei einem Verstoß drohen folgende Konsequenzen:

  • Bußgeld von 100 Euro
  • 1 Punkt in Flensburg
  • Bei Gefährdung anderer: 150 Euro, 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot

Zusätzlich können bei wiederholten Verstößen, insbesondere wenn diese innerhalb eines Jahres erfolgen, die Strafen erheblich zunehmen. Ein Fahrverbot kann bis zu drei Monate betragen, je nach Schwere des Vergehens.

Typische Mandantensituationen in Neuenfelde

Viele unserer Mandanten aus Neuenfelde berichten von Situationen, in denen sie von Blitzern, etwa an der Kreuzung zur Bremer Straße, erfasst wurden, während sie mit ihrem Handy beschäftigt waren. Oft sind es vermeintlich harmlose Situationen, wie das schnelle Checken einer Nachricht an einer roten Ampel. Diese vermeintlichen Ausnahmen sind jedoch rechtlich nicht zulässig und können für die Betroffenen schwerwiegende Folgen haben.

Ein konkretes Beispiel ist ein Mandant, der während der Fahrt auf der Mühlenstraße eine eingehende Nachricht beantwortete. Er wurde von einem Polizeibeamten gestoppt und erhielt ein Bußgeld von 100 Euro sowie einen Punkt in Flensburg. In einem weiteren Fall musste ein Fahrer, der während der Fahrt auf der Neuenfelder Straße telefonierte und dabei einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdete, mit einem Bußgeld von 150 Euro und zwei Punkten rechnen, zusätzlich zu einem einmonatigen Fahrverbot.

Wie Sie sich gegen Bußgeldbescheide wehren können

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, ist es wichtig, schnell zu handeln. Gemäß § 67 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen Einspruch einzulegen. In manchen Fällen kann der Einspruch sinnvoll sein, insbesondere wenn es sich um einen ersten Verstoß handelt oder wenn Sie nachweisen können, dass die Gefährdung nicht gegeben war.

Unsere Kanzlei in Hamburg bietet Ihnen umfassende rechtliche Beratung, um Ihre Interessen zu wahren. Wir unterstützen Sie dabei, alle notwendigen Schritte zu unternehmen und prüfen, ob in Ihrem Fall mildernde Umstände vorliegen, die zu einer Reduzierung der Strafen führen können.

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