Bußgeldbescheid in Neuenfelde
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Geblitzt auf der Neuenfelder Straße? Das sind Ihre Rechte
Die Neuenfelder Straße ist eine häufig frequentierte Verkehrsader in Neuenfelde, die sowohl von Pendlern als auch von Anwohnern stark genutzt wird. Hier kommt es oft zu Geschwindigkeitsübertretungen, die mit empfindlichen Bußgeldern und Punkten in Flensburg geahndet werden. Insbesondere an der Kreuzung mit der Giselherstraße gibt es regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen, die viele Autofahrer überraschen. Wer hier mit mehr als 50 km/h unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von mindestens 160 Euro und zwei Punkten rechnen. Ab 61 km/h droht sogar ein Fahrverbot von einem Monat.
Fahrverbot in Neuenfelde: Wann sich ein Einspruch lohnt
Ein Fahrverbot kann für viele Autofahrer eine erhebliche Belastung darstellen, insbesondere wenn sie auf ihr Fahrzeug angewiesen sind. In Neuenfelde kann ein Fahrverbot bereits ab 6 Punkten in Flensburg verhängt werden. Bei Verstößen, die mit einem Fahrverbot geahndet werden, wie etwa Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 21 km/h innerorts, ist es ratsam, rechtzeitig Einspruch zu erheben. Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheides eingelegt werden. Durch eine kompetente rechtliche Vertretung kann es gelingen, das Fahrverbot aufzuheben oder zumindest zu verkürzen.
Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Harburg
- Überqueren der Ampel bei Rot: Ein Verstoß zieht ein Bußgeld von 200 Euro und zwei Punkte nach sich.
- Parken ohne Parkschein: In Neuenfelde sind viele Straßen als Parkzonen ausgewiesen. Falschparken kann mit 20 bis 50 Euro bestraft werden.
- Handy am Steuer: Die Nutzung eines Handys während der Fahrt kann 100 Euro Bußgeld und einen Punkt kosten, was in einer stressigen Verkehrssituation schnell passieren kann.
Rechtslage und relevante Gesetze
Das Bußgeldrecht in Deutschland ist im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) sowie in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Bei Geschwindigkeitsverstößen kommen zudem Regelungen aus dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) zur Anwendung. Bei einem Verstoß gegen § 3 StVO, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit regelt, sind die Bußgelder und Punkte klar definiert. So wird bei einer Überschreitung von 21 km/h innerorts ein Bußgeld von 80 Euro fällig, während bei 41 km/h bereits 160 Euro und zwei Punkte anfallen. Die genaue Höhe des Bußgeldes hängt von der Schwere des Verstoßes und der Verkehrssituation ab.
Ein Beispiel aus der Praxis zeigt, wie wichtig rechtliche Beratung ist: Ein Mandant erhielt einen Bußgeldbescheid über 300 Euro und einen Monat Fahrverbot, nachdem er in der Neuenfelder Straße mit 80 km/h geblitzt wurde. Durch unseren Einspruch konnten wir nachweisen, dass die Messungen fehlerhaft waren, was letztlich zur Aufhebung des Fahrverbots führte.
Wenn Sie in Neuenfelde mit einem Bußgeldbescheid konfrontiert sind oder Fragen zu Ihren Rechten haben, stehen wir Ihnen gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
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