Bußgeldbescheid in Eißendorf

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Bußgeldbescheid in Eißendorf

Geblitzt auf der Harburger Straße? Das sind Ihre Rechte

In Eißendorf, einem Stadtteil des Bezirks Harburg, sind Geschwindigkeitskontrollen an beliebten Verkehrsachsen wie der Harburger Straße und der Langenbeker Straße allgegenwärtig. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, können jedoch schnell zu Bußgeldbescheiden führen. Typische Geschwindigkeitsüberschreitungen werden mit Bußgeldern von bis zu 600 Euro und Punkten in Flensburg geahndet. Bei einer Überschreitung von bis zu 20 km/h droht ein Bußgeld von 35 Euro, während es bei 21 bis 25 km/h bereits 80 Euro sind und ein Punkt hinzugefügt wird. Die Frist für einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid beträgt in der Regel zwei Wochen.

Fahrverbot in Eißendorf: Wann sich ein Einspruch lohnt

Ein Fahrverbot kann bei besonders schweren Ordnungswidrigkeiten verhängt werden. Beispielsweise kann es bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von über 40 km/h innerorts zu einem Fahrverbot von einem Monat kommen. In Eißendorf sind solche Verstöße häufig an stark befahrenen Kreuzungen wie der Einmündung zur Neulandstraße zu beobachten. Hier können Autofahrer schnell in die Falle tappen. Ein rechtzeitiger Einspruch kann in vielen Fällen sinnvoll sein, um das Fahrverbot abzuwenden oder die Strafe zu mildern. Dies kann insbesondere dann nützlich sein, wenn die Messung fehlerhaft oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde.

Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Harburg

Das Verkehrsgeschehen in Eißendorf birgt zahlreiche Gefahren für unachtsame Autofahrer. Zu den häufigsten Bußgeldfallen gehören:

  • Überqueren einer roten Ampel: 200 Euro, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot
  • Handybenutzung am Steuer: 100 Euro, ein Punkt
  • Parken in Halteverbotszonen, wie etwa an der Straße Am Wäldchen: 20 Euro
  • Nicht angelegter Sicherheitsgurt: 30 Euro

Die Messstellen in Eißendorf sind nicht immer eindeutig gekennzeichnet, wodurch viele Autofahrer in die Falle tappen. Ein Bußgeldbescheid kann nicht nur finanzielle Folgen haben, sondern auch zu einem Punktesystem im Fahreignungsregister führen, das weitreichende Konsequenzen für Ihre Fahrerlaubnis haben kann.

Rechtslage und typische Mandantensituationen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Bußgeldverfahren sind im Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) festgelegt. Bei einem Bußgeldbescheid haben Betroffene die Möglichkeit, binnen zwei Wochen schriftlich Einspruch zu erheben. In der Praxis stehen wir häufig Mandanten zur Seite, die aufgrund von Geschwindigkeitsmessungen in Eißendorf verunsichert sind. Ein Beispiel: Ein Autofahrer wurde auf der Langenbeker Straße mit 58 km/h bei erlaubten 50 km/h geblitzt und erhielt einen Bußgeldbescheid über 80 Euro sowie einen Punkt. Nach Prüfung des Falls konnte nachgewiesen werden, dass die Messung fehlerhaft war, was zur Aufhebung des Bescheides führte.

Wenn Sie sich in einer ähnlichen Situation befinden oder Fragen zu einem Bußgeldbescheid haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir bieten Ihnen eine individuelle Beratung und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

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