Autorennen / Raser in Eißendorf

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Autorennen / Raser in Eißendorf

Raserei auf der Eißendorfer Straße: Strafrechtliche Konsequenzen

In Eißendorf, einem Stadtteil von Hamburg im Bezirk Harburg, sind die Straßen wie die Eißendorfer Straße oder die Langenbeker Straße oft Schauplätze von illegalen Autorennen. Das rasante Fahren zieht nicht nur die Aufmerksamkeit der Polizei auf sich, sondern hat auch erhebliche rechtliche Folgen. Gemäß § 315d des Strafgesetzbuches (StGB) sind Autorennen, die die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer gefährden, strafbar und können zu schweren Strafen führen.

Typische Strafen und Bußgelder für Raser

Wer sich in Eißendorf an illegalen Autorennen beteiligt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Die rechtlichen Konsequenzen sind vielfältig:

  • Bußgelder: Bei der Teilnahme an einem illegalen Autorennen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.
  • Punkte in Flensburg: Eintragung von bis zu 3 Punkten in das Fahreignungsregister.
  • Fahrverbot: Anordnung eines Fahrverbots von bis zu 3 Monaten.
  • Strafverfahren: Im schlimmsten Fall kann eine Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren verhängt werden.

Die örtliche Polizei führt regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen und Blitzaktionen durch, insbesondere an den Kreuzungen der Eißendorfer Straße mit der Wilstorfer Straße oder der Rönneburger Straße. Die Gefahr, hier geblitzt zu werden, ist hoch, insbesondere bei erhöhtem Verkehrsaufkommen am Abend oder am Wochenende.

Die Rechtslage: Was besagt das Gesetz?

Die gesetzlichen Grundlagen für die Ahndung von Raserei und illegalen Autorennen sind im Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) verankert. § 315d StGB definiert Autorennen als ein riskantes Verhalten, das nicht nur den Fahrer, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Der Tatbestand ist erfüllt, wenn das Rennen auf öffentlichen Straßen stattfindet und eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer gegeben ist.

Praktische Mandantensituationen: Ein Fallbeispiel

Ein typischer Fall aus unserer Kanzlei: Ein 24-jähriger Eißendorfer wurde beim Rennen auf der Eißendorfer Straße von der Polizei gestoppt. Er war mit überhöhter Geschwindigkeit und in einem waghalsigen Fahrmanöver unterwegs, als er auf ein anderes Fahrzeug auffuhr. Dies führte nicht nur zu einem Bußgeld von 8.000 Euro, sondern auch zu 3 Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot für 6 Monate. Der Mandant war sich der schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen nicht bewusst und suchte erst nach dem Vorfall rechtlichen Rat.

Ein weiterer Fall zeigt, dass sogar vermeintlich harmlose "Spaßrennen" zu ernsthaften rechtlichen Problemen führen können. Ein Eißendorfer Fahrer nahm an einem nicht genehmigten Straßenrennen auf der Langenbeker Straße teil und wurde mit 120 km/h bei erlaubten 50 km/h erwischt. Auch hier drohten erhebliche Strafen, die den Führerschein des Fahrers gefährdeten.

Wenn Sie in Eißendorf wegen Raserei oder illegaler Autorennen rechtlich belangt wurden, ist es wichtig, frühzeitig einen Anwalt zu konsultieren. Wir bieten Ihnen eine umfassende juristische Beratung und Unterstützung, um Ihre Rechte zu wahren und die bestmögliche Lösung für Ihre Situation zu finden.

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