Autorennen / Raser in Neuland

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Autorennen / Raser in Neuland

Geblitzt auf der Harburger Straße? Ihre Rechte und Möglichkeiten

Die Harburger Straße ist im Stadtteil Neuland eine vielbefahrene Verkehrsader. Leider kommt es hier immer wieder zu illegalen Autorennen und Rasereien, die nicht nur die Verkehrssicherheit gefährden, sondern auch erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Gemäß § 315d StGB wird das Fahren an einem Autorennen als Straftat geahndet, wenn es zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kommt. In Neuland sind gerade die Straßen rund um den Neuländer Park und die Kreuzung zur Rönneburger Straße bei Raser*innen beliebt.

Rechtsfolgen bei Raserei: Bußgelder und Punkte im Flensburger Register

Wer in Neuland beim Rasen erwischt wird, muss mit drastischen Folgen rechnen. Die Bußgelder und Punkte im Fahreignungsregister können sich schnell summieren:

  • Illegales Autorennen: Bußgeld bis zu 10.000 Euro und bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe.
  • Raserei mit Geschwindigkeitsüberschreitung von 41 km/h: Bußgeld von 600 Euro, 2 Punkte und ein dreimonatiges Fahrverbot.
  • Raserei mit Geschwindigkeitsüberschreitung von 21-40 km/h: Bußgeld von 300 Euro, 2 Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot.
  • Verkehrsgefährdung: Bußgeld bis zu 3.000 Euro, 2 Punkte und bis zu 3 Monate Fahrverbot.

Die Fristen für Einsprüche gegen Bußgeldbescheide betragen in der Regel zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids. Ein rechtzeitiger Einspruch kann entscheidend sein, um die Folgen zu mildern.

Typische Situationen: Wie wir Ihnen helfen können

In der Praxis begegnen uns häufig Mandanten, die in brenzligen Situationen auf der Harburger Straße oder der Kreuzung zum Neuländer Park geblitzt wurden. Ein Beispiel: Ein Mandant war auf der Harburger Straße mit über 100 km/h unterwegs und wurde dabei von einem Blitzer erfasst. Das drohende Fahrverbot und die hohen Bußgelder veranlassten ihn, rechtlichen Rat einzuholen. In solchen Fällen analysieren wir die Messmethoden und prüfen, ob Verfahrensfehler vorliegen, um die Sanktionen abzumildern oder sogar ganz abzuwenden.

Ein weiteres Beispiel ist ein junger Fahrer, der mit Freunden eine Spritztour plante und dabei auf der Rönneburger Straße ein illegales Rennen veranstaltete. Hier drohten ihm nicht nur strafrechtliche Konsequenzen, sondern auch der Verlust seines Führerscheins. In solchen Fällen stehen wir unseren Mandanten mit einer umfassenden Strafverteidigung zur Seite und setzen uns für ihre Rechte ein.

Verkehrssituation in Neuland: Blitzer und häufige Gefahrenstellen

Die Verkehrssituation in Neuland ist geprägt von einer hohen Verkehrsfrequenz, insbesondere zu Stoßzeiten. Die Straßen rund um den Neuländer Park sind nicht nur bei Autofahrern beliebt, sondern auch bei Fußgängern und Radfahrern. Die häufigen Geschwindigkeitsmessungen durch stationäre und mobile Blitzer machen die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen essenziell. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h in Wohngebieten oder 30 km/h in verkehrsberuhigten Zonen überschreitet, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.

Die Gesetzgebung zur Verkehrssicherheit ist klar: § 2 StVO verpflichtet alle Verkehrsteilnehmer zur Rücksichtnahme, während § 3 StVO Geschwindigkeitsbeschränkungen festlegt. Verstöße gegen diese Regelungen ziehen Konsequenzen nach sich, die von Bußgeldern über Punkte bis hin zu Fahrverboten reichen. Bei wiederholten Verstößen droht sogar der Entzug der Fahrerlaubnis.

Wenn Sie in Neuland mit einem Bußgeldbescheid oder einem Strafverfahren wegen Raserei konfrontiert sind, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir bieten Ihnen kompetente rechtliche Unterstützung, um Ihre Interessen zu wahren und die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.

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