Alkohol am Steuer in Eißendorf

Ihr Anwalt für Alkohol am Steuer in Eißendorf und Umgebung.

Alkohol am Steuer in Eißendorf

Geblitzt auf der Eißendorfer Straße? Ihre Rechte und Pflichten

In Eißendorf, einem Stadtteil des Bezirks Harburg, sind die Straßen wie die Eißendorfer Straße und die Wilstorfer Straße häufig stark befahren. Dies führt nicht selten zu Kontrollen der Polizei, insbesondere im Zusammenhang mit Alkohol am Steuer. Die rechtlichen Probleme, die hierbei auftreten können, sind vielfältig und betreffen viele Autofahrer.

Trunkenheitsfahrt: Was bedeutet das für Sie?

Eine Trunkenheitsfahrt gemäß § 316 StGB liegt vor, wenn ein Fahrer alkoholisiert ein Kraftfahrzeug führt und dadurch die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt ist. Bei einem Blutalkoholgehalt (BAK) von 0,5 Promille oder mehr drohen rechtliche Konsequenzen. In Eißendorf sind die Polizeikontrollen besonders an den Wochenenden und in der Nähe von Gaststätten wie dem Restaurant "Eißendorfer Krug" verstärkt.

Die Rechtsfolgen einer Trunkenheitsfahrt sind erheblich:

  • Bußgeld von 500 Euro bei 0,5 bis 1,09 Promille
  • 4 Punkte in Flensburg
  • Einmonatiges Fahrverbot

Bei einem BAK von 1,1 Promille oder mehr kann sogar eine Strafanzeige nach § 315c StGB erfolgen, was zu einem Strafverfahren führen kann.

MPU-Anordnung: Wann müssen Sie zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung?

Nach einer Trunkenheitsfahrt kann die Fahrerlaubnisbehörde eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) anordnen. Dies geschieht insbesondere, wenn Sie mehrfach auffällig geworden sind oder bei einem hohen BAK-Wert. Die MPU prüft, ob Sie in der Lage sind, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen.

Typische Mandantensituationen in Eißendorf könnten wie folgt aussehen:

  • Ein Fahrer wird auf der Eißendorfer Straße mit 0,7 Promille geblitzt und erhält ein Fahrverbot sowie die Auflage zur MPU.
  • Ein Autofahrer hat bereits mehrere Bußgelder wegen Alkohol am Steuer erhalten und wird nun zum ersten Mal zu einer MPU aufgefordert.
  • Ein Anwohner wird an einer Kontrollstelle in der Nähe des Eißendorfer Bahnhofs mit 1,2 Promille angehalten und muss mit einem Strafverfahren rechnen.

Rechtslage und Bußgeldkatalog: Die wichtigsten Paragraphen

Die rechtlichen Grundlagen für die Bußgelder und Maßnahmen im Zusammenhang mit Alkohol am Steuer sind im Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) festgelegt. Insbesondere gilt:

  • § 24 StVG regelt die Bußgelder und Punkte für Alkohol am Steuer.
  • § 1 OWiG beschreibt die Ordnungswidrigkeiten und die entsprechenden Rechtsfolgen.
  • § 316 StGB behandelt die Trunkenheitsfahrt und die Strafen, die damit verbunden sind.

Ein Fahrverbot beträgt in der Regel zwischen einem Monat und drei Monaten, abhängig von der Schwere des Vergehens und der Anzahl der Vorfälle. Wiederholte Verstöße können zu längeren Fahrverboten und weiteren rechtlichen Schritten führen.

Wenn Sie in Eißendorf oder Umgebung in eine rechtliche Situation im Zusammenhang mit Alkohol am Steuer geraten sind, ist es ratsam, sich rechtzeitig anwaltlich beraten zu lassen. Unsere Kanzlei steht Ihnen mit kompetentem Rat zur Seite und unterstützt Sie in allen Belangen des Verkehrsrechts.

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