Alkohol am Steuer in Francop
Ihr Anwalt für Alkohol am Steuer in Francop und Umgebung.
Geblitzt auf der Harburger Chaussee? Das sind Ihre Rechte
Die Harburger Chaussee, eine der Hauptverkehrsadern in Francop, ist nicht nur für Pendler von Bedeutung, sondern auch ein häufiger Ort für Verkehrskontrollen. Wenn Sie dort mit Alkohol im Blut erwischt werden, können Sie mit empfindlichen rechtlichen Folgen rechnen. Die Polizei hat strenge Vorgaben, um Trunkenheitsfahrten zu ahnden. Bereits ab einem Promillewert von 0,5 sind Sie nicht mehr fahrtüchtig, was gemäß § 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) mit einem Bußgeld von 500 Euro und zwei Punkten in Flensburg geahndet wird. Außerdem droht ein einmonatiges Fahrverbot.
Fahrverbot in Francop: Wann sich ein Einspruch lohnt
Ein Fahrverbot kann schnell zur Realität werden, insbesondere wenn Sie mit einem Blutalkoholwert von über 1,1 Promille am Steuer erwischt werden. In diesem Fall handelt es sich um eine Straftat gemäß § 316 StGB. Hier können Sie mit einer Geldstrafe von mindestens 1.000 Euro, zwei Punkten und einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten rechnen. Bei einer Wiederholungstat oder besonderen Umständen, wie einem Unfall, sind die Strafen oft noch höher. Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann sinnvoll sein, wenn Verfahrensfehler oder ungenaue Messungen vorliegen.
Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Harburg
Im Bezirk Harburg gibt es zahlreiche Stellen, an denen Verkehrskontrollen durchgeführt werden. Neben der Harburger Chaussee sind die Sinstorfer Straße und die Straße Am Alten Postweg bekannt. Dort wird häufig geblitzt, und die Polizei ist verstärkt auf der Suche nach alkoholisierten Fahrern. Typische Situationen, in denen unsere Mandanten Unterstützung benötigen, sind:
- Fahrten nach einem Feierabendbier im Eißendorfer Weg
- Unfälle mit Alkoholeinfluss in der Umgebung des Moorburgs
- Kontrollen nach nächtlichen Fahrten von Neugraben-Fischbek zurück nach Francop
Die rechtlichen Konsequenzen einer Trunkenheitsfahrt sind gravierend. Neben Geldstrafen und Punkten droht häufig eine Anordnung zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). Diese ist notwendig, wenn Sie wiederholt mit Alkohol am Steuer erwischt wurden oder die Polizei erhebliche Zweifel an Ihrer Fahreignung hat. Die MPU kann eine hohe Hürde darstellen, die viele unserer Mandanten zurückhalten kann, ihre Fahrerlaubnis zurückzuerlangen.
Rechtslage im Detail: StVO, StVG und OWiG
Die Regelungen zu Alkohol am Steuer sind in mehreren Gesetzen verankert. Die entscheidenden Vorschriften finden sich in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) und dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Besonders relevant ist § 24a StVG, der die Bußgelder und Punkte für Alkohol am Steuer regelt. Bei einem Wert von 0,5 bis 1,1 Promille drohen Bußgelder und Punkte, während ab 1,1 Promille strafrechtliche Konsequenzen gemäß § 316 StGB greifen. Diese Gesetze dienen nicht nur dem Schutz der Verkehrsteilnehmer, sondern auch der allgemeinen Verkehrssicherheit.
In der Praxis sehen wir häufig, dass Mandanten uninformiert über ihre Rechte sind oder die Schwere der Situation unterschätzen. Wir empfehlen, sich frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen, insbesondere wenn Sie in einer der vielen möglichen Fallen im Verkehr in Francop gefasst wurden.
Wenn Sie in Francop mit Alkohol am Steuer erwischt wurden oder Fragen zu den rechtlichen Konsequenzen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende Beratung und Unterstützung, um Ihre Rechte zu wahren und die bestmögliche Lösung für Ihre Situation zu finden.
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