E-Scooter & Fahrradrecht in Francop
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Unfall mit E-Scooter auf der Harburger Straße? Das sind Ihre Optionen
Die Nutzung von E-Scootern und Fahrrädern hat in Francop zugenommen. Besonders auf der Harburger Straße, die als Hauptverkehrsader fungiert, sind rechtliche Auseinandersetzungen keine Seltenheit. Bei einem Unfall mit einem E-Scooter können schnell Fragen aufkommen, die die Haftung, Schadensersatzansprüche und möglicherweise auch Bußgelder betreffen.
Ein typischer Fall könnte folgendermaßen aussehen: Ein E-Scooter-Fahrer kollidiert mit einem Pkw, der an einer Ampel auf der Harburger Straße hält. In diesem Fall könnte die Frage der Haftung entscheidend sein. Hier greift § 7 StVG, der die Haftung für Schäden regelt. Wenn der E-Scooter-Fahrer beispielsweise nicht ausreichend auf den Verkehr geachtet hat, könnte er für den Schaden am Pkw haftbar gemacht werden. Auch die Frage der Versicherungsdeckung spielt eine Rolle, da viele E-Scooter über spezielle Haftpflichtversicherungen verfügen müssen.
Bußgeld und Punkte: So vermeiden Sie teure Überraschungen
In Francop gibt es auch häufige Verkehrsüberwachungen, insbesondere an den Kreuzungen am Sinstorfer Weg und an der Ecke zur Eißendorfer Straße. Hier sind E-Scooter- und Fahrradfahrer oft von Geschwindigkeitskontrollen betroffen. Wer mit einem E-Scooter schneller als die erlaubten 20 km/h fährt, muss mit einem Bußgeld von 15 Euro rechnen. Bei wiederholten Verstößen können Punkte in Flensburg hinzukommen, was zu einem Fahrverbot führen kann.
- Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit: 15 Euro (bis 20 km/h)
- Fahren ohne Helm (E-Scooter): 25 Euro
- Fahren unter Alkoholeinfluss: 500 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Rechtslage und häufige Fehler im Straßenverkehr
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt die Nutzung von E-Scootern und Fahrrädern. § 1 StVO verpflichtet alle Verkehrsteilnehmer, sich so zu verhalten, dass andere nicht geschädigt oder gefährdet werden. Dies gilt insbesondere in der Nähe von Schulen oder auf der Buxtehuder Straße, wo häufig Kinder unterwegs sind. Ein häufiger Fehler ist, dass E-Scooter-Fahrer auf Gehwegen fahren, was gemäß § 2 Abs. 4 StVO nicht erlaubt ist. Wer hierbei erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 55 Euro rechnen.
Ein weiteres Problem entsteht, wenn Fahrradfahrer bei Dunkelheit ohne Licht fahren. Dies kann nicht nur zu einem Bußgeld von 20 Euro führen, sondern auch zu einem erhöhten Risiko für Unfälle. Die rechtlichen Folgen sind nicht nur finanzieller Natur, sondern können auch zivilrechtliche Ansprüche nach sich ziehen, wenn Dritte geschädigt werden.
Typische Mandantensituationen aus der Praxis
In unserer Kanzlei erleben wir regelmäßig, dass Mandanten nach einem Unfall mit einem E-Scooter oder Fahrrad rechtliche Unterstützung benötigen. Ein Beispiel ist ein Mandant, der auf der Neuländer Straße mit einem parkenden Auto kollidierte und nun für den Schaden aufkommen soll. Hier gilt es zu klären, ob der Fahrer des E-Scooters möglicherweise unrechtmäßig auf der Fahrbahn unterwegs war, was die Haftungsfrage beeinflussen kann.
Ein weiteres Beispiel ist ein Radfahrer, der von einem Autofahrer übersehen wurde und nun mit gesundheitlichen Folgen und Reparaturkosten konfrontiert ist. In solchen Fällen ist es wichtig, schnell zu handeln, um rechtzeitig Ansprüche geltend zu machen.
Die rechtlichen Fragen rund um E-Scooter und Fahrräder sind komplex und erfordern eine fundierte rechtliche Beratung. Bei Fragen oder einem konkreten Anliegen stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
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