E-Scooter & Fahrradrecht in Heimfeld
Ihr Anwalt für E-Scooter & Fahrradrecht in Heimfeld und Umgebung.
Geblitzt auf der B73? Das sind Ihre Rechte
In Heimfeld, insbesondere auf der vielbefahrenen B73, sind E-Scooter und Fahrräder häufig im Straßenverkehr anzutreffen. Die zentrale Lage und die gute Anbindung an die Nachbarstadtteile wie Harburg und Neuland führen jedoch häufig zu Konflikten und rechtlichen Problemen. Wenn Sie als Radfahrer oder E-Scooter-Fahrer geblitzt werden, kann das erhebliche rechtliche Folgen haben. Laut § 24 StVG können Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Bußgeldern von 15 bis 600 Euro geahndet werden, abhängig von der Höhe der Überschreitung.
E-Scooter und die StVO: Auf was Sie achten müssen
Für E-Scooter gelten spezielle Vorschriften gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Beispielsweise ist das Fahren auf Gehwegen grundsätzlich verboten. Bei Verstößen drohen Bußgelder zwischen 20 und 100 Euro. Zudem riskieren Sie, Punkte in Flensburg zu erhalten. Bei schwerwiegenden Verstößen, wie dem Fahren unter Alkoholeinfluss, sind sogar strafrechtliche Konsequenzen gemäß § 316 StGB zu erwarten.
Typische Mandantensituationen aus der Praxis
- Fall 1:
- Fall 2:
- Fall 3:
Fahrverbot in Heimfeld: Wann sich ein Einspruch lohnt
Wenn Sie ein Fahrverbot erhalten haben, beispielsweise aufgrund wiederholter Verstöße, lohnt es sich, die rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen. Ein Fahrverbot kann in der Regel für einen Zeitraum von einem Monat bis zu drei Monaten verhängt werden. Laut § 25 StVG können Sie Einspruch einlegen, wenn Sie der Meinung sind, dass das Fahrverbot ungerechtfertigt ist. Oftmals kann eine ausführliche Prüfung der Umstände zu einer Reduzierung oder gar Aufhebung des Verbots führen.
Wenn Sie rechtliche Unterstützung benötigen oder Fragen zu Ihrem speziellen Fall haben, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Unsere Kanzlei in Hamburg-Heimfeld bietet Ihnen kompetente Beratung im Bereich E-Scooter und Fahrradrecht.
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