Parken und Halten in Heimfeld

Ihr Anwalt für Parken und Halten in Heimfeld und Umgebung.

Parken und Halten in Heimfeld

Parken auf der Harburger Straße: Knöllchen vermeiden

Die Harburger Straße ist eine zentrale Verkehrsader in Heimfeld, die nicht nur Anwohner, sondern auch Pendler stark frequentieren. Parken und Halten in diesem Bereich kann schnell zu einem Bußgeld führen, insbesondere wenn das Fahrzeug in einer Fußgängerzone oder an Halteverbotsschildern abgestellt wird. Gemäß § 12 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) drohen hier Bußgelder von bis zu 55 Euro und in schwerwiegenden Fällen sogar ein Punkt in Flensburg.

Abschleppen in Heimfeld: Rechte der Fahrzeughalter

Fahrer, die ihr Fahrzeug im Halteverbot abstellen, müssen mit Abschleppmaßnahmen rechnen. Bei einem Abschleppen belaufen sich die Kosten schnell auf 150 Euro und mehr, zuzüglich der Gebühren für das Ordnungsamt. Gemäß § 14 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) dürfen Fahrzeuge in bestimmten Situationen auch ohne vorherige Verwarnung abgeschleppt werden. Dazu zählen beispielsweise Bereiche an Kreuzungen oder in der Nähe von Feuerwehrzufahrten.

Blitzer und Parkverstöße: So reagieren Sie richtig

In Heimfeld gibt es mehrere Standorte für Geschwindigkeitskontrollen, die insbesondere auf der B73 zwischen Harburg und Heimfeld eingerichtet sind. Aber auch in Wohngebieten können mobile Blitzer aufgestellt werden. Ein häufiges Problem sind hier Verkehrssünder, die beim Halten oder Parken in der Nähe von Blitzer-Standorten erwischt werden. Bei einem Geschwindigkeitsverstoß von mehr als 21 km/h droht ein Bußgeld von mindestens 70 Euro und ein Punkt in Flensburg. Halteverstöße können in diesen Bereichen zusätzliche Probleme verursachen.

Typische Mandantensituationen: Von der Beratung bis zur Vertretung

In der Praxis beraten wir häufig Mandanten, die wegen Park- oder Halteverstößen in Schwierigkeiten geraten sind. Beispiele aus unserer Kanzlei sind:

  • Ein Mandant erhielt ein Knöllchen für das Parken in einer Fußgängerzone in der Bremer Straße, nachdem er sein Fahrzeug nur kurz abgestellt hatte, um eine Besorgung zu machen.
  • Ein anderer Kunde wurde wegen eines Halteverbots an der Kreuzung Heimfelder Straße / Gärtnerstraße abgeschleppt und musste die hohen Kosten für das Abschleppen und die Verwarnung zahlen.
  • Eine Fahrerin wurde bei einem Halteverstoß an einer Bushaltestelle erwischt und musste ein Bußgeld von 55 Euro sowie einen Punkt in Flensburg akzeptieren.

In solchen Fällen kann sich ein Einspruch gegen die Bußgeldbescheide lohnen, insbesondere wenn Formfehler oder unklare Beschilderungen vorliegen. Der § 67 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) erlaubt es, innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bescheides Einspruch einzulegen.

Wenn Sie Fragen zu einem Park- oder Halteverstoß haben oder Unterstützung bei einem Bußgeldbescheid benötigen, stehen wir Ihnen gerne für eine rechtliche Beratung zur Verfügung.

Kontaktformular

Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

Ihr vollständiger Name
ihre@email.de
040 / ...
Beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen...
Nachricht senden