Parken und Halten in Harburg

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Parken und Halten in Harburg

Parkverbot in der Bremer Straße: So handeln Sie richtig

Die Bremer Straße in Harburg ist eine stark frequentierte Verkehrsader, die oft zu Schwierigkeiten beim Parken führt. Häufige Parkverstöße sind hier das Halten in zweiter Reihe oder das Parken auf Gehwegen, was schnell zu einem Knöllchen führen kann. Nach § 12 Abs. 3 StVO ist das Halten auf Gehwegen nur erlaubt, wenn es durch eine entsprechende Beschilderung gestattet ist. Wer dagegen verstößt, muss mit Bußgeldern von bis zu 55 Euro rechnen, sowie einem Punkt in Flensburg.

Abschleppen in Harburg: Rechte und Pflichten der Fahrzeughalter

Ein Abschleppen kann schnell zur Realität werden, insbesondere wenn Sie in einer „Haltverbot“-Zone parken. In Harburg sind häufige Abschleppzonen etwa entlang der Lüneburger Straße oder in der Nähe des Harburger Rathauses. Wenn Ihr Fahrzeug abgeschleppt wird, müssen Sie mit Kosten von mindestens 150 Euro rechnen, zusätzlich zu den Gebühren für das Parken oder Halten im Verbot. Laut § 12 Abs. 4 StVO darf ein Fahrzeug abgeschleppt werden, wenn es den Verkehr behindert oder die Sicherheit gefährdet.

Falschparken in Wohngebieten: Bußgelder und mögliche Folgen

In den Wohngebieten von Harburg, wie beispielsweise in Wilstorf oder Rönneburg, kommen häufig Falschparker vor, die auf Privatparkplätzen oder in Feuerwehrzufahrten abgestellt werden. Diese Verstöße können nicht nur Bußgelder in Höhe von 55 bis 100 Euro nach sich ziehen, sondern auch rechtliche Konsequenzen, wenn private Flächen betroffen sind. Hier können Eigentümer unter Umständen sogar Schadensersatzforderungen geltend machen.

  • Parken in zweiter Reihe: 55 Euro und 1 Punkt
  • Parken auf Gehwegen: 55 Euro und 1 Punkt
  • Abschleppen aus Halteverbot: ab 150 Euro plus Abschleppgebühren
  • Parken in Feuerwehrzufahrten: 100 Euro und 1 Punkt

Typische Probleme bei Park- und Halteverstößen in Harburg

Der Verkehr in Harburg ist besonders zur Rushhour dicht, was zu erhöhtem Druck führt, einen Parkplatz zu finden. Bewohner berichten häufig von unrechtmäßigen Knöllchen, insbesondere an der Kreuzung zur Harburger Straße, wo oft Verkehrsüberwachungen stattfinden. In solchen Fällen ist es wichtig, die genauen Umstände des Parkverstoßes zu klären. Das OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) sieht vor, dass Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen können, wenn Sie der Meinung sind, dass der Verstoß nicht zutrifft. Es lohnt sich, die Beweise zu sichern, zum Beispiel durch Fotos des Parkplatzes oder der Beschilderung.

Mit den spezifischen Regelungen und den häufigen Problemen, die in Harburg auftreten, ist es wichtig, sich bei rechtlichen Fragen kompetent beraten zu lassen. Bei Park- oder Halteverstößen stehen wir Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren und gegebenenfalls Einspruch einzulegen.

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