Parken und Halten in Hausbruch

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Parken und Halten in Hausbruch

Parken in der Bremer Straße: Bußgelder und Konsequenzen

Die Bremer Straße ist eine der zentralen Verkehrsadern in Hausbruch, und das Parkverhalten der Anwohner sowie Besucher hat hier oft rechtliche Konsequenzen. Typische Probleme sind das Parken in zweiter Reihe oder das Halten an unzulässigen Stellen. Solche Verstöße können schnell teuer werden. Nach § 49 Abs. 1 StVO kann das unzulässige Parken mit einem Bußgeld von bis zu 55 Euro geahndet werden, während das Halten im absoluten Halteverbot sogar mit 70 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft wird.

Abschleppmaßnahmen: Was zu beachten ist

In der Umgebung von Hausbruch, besonders in der Nähe des S-Bahnhofs, kommt es häufig zu Abschleppmaßnahmen. Diese sind nicht nur ärgerlich, sondern auch kostspielig. Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Fahrzeuge, die im Halteverbot oder auf Gehwegen abgestellt sind, abgeschleppt werden. Die Kosten für das Abschleppen und die anschließende Verwahrung können schnell mehrere Hundert Euro betragen. Es ist ratsam, sich über die örtlichen Beschilderungen zu informieren und gegebenenfalls eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, wenn das eigene Fahrzeug abgeschleppt wurde.

Blitzer und Geschwindigkeitskontrollen: Die Gefahren in Hausbruch

Die Kreuzung an der Neuländer Straße ist bekannt für häufige Blitzkontrollen. Wer hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschreitet, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Bei einer Überschreitung von bis zu 10 km/h drohen 30 Euro, bei mehr als 30 km/h sogar 160 Euro und zwei Punkte in Flensburg. In besonders schweren Fällen kann ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden. Es ist daher ratsam, die Geschwindigkeit stets im Blick zu haben und Geschwindigkeitsüberschreitungen möglichst zu vermeiden.

Typische Mandantensituationen: Rechtliche Beratung lohnt sich

In unserer Kanzlei in Hausbruch beraten wir regelmäßig Mandanten, die mit Problemen im Bereich Parken und Halten konfrontiert sind. Häufige Situationen sind:

  • Abschleppmaßnahmen aufgrund von Parken im Halteverbot.
  • Knöllchen wegen falscher Parkposition, etwa auf Gehwegen.
  • Bußgeldbescheide wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen an frequentierten Straßen.
  • Rechtsfragen zu Anwohnerparkausweisen und deren Gültigkeit.

Die rechtlichen Grundlagen dieser Themen sind im Straßenverkehrsgesetz (StVG) sowie im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) verankert. Ein rechtzeitiger Einspruch kann in vielen Fällen sinnvoll sein, um Bußgelder zu reduzieren oder Punkte in Flensburg zu vermeiden. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen.

Wenn Sie Fragen zu Park- und Halteverstößen haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.

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