Unfallregulierung in Hausbruch

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Unfallregulierung in Hausbruch

Verkehrsunfälle an der Kreuzung Alter Postweg und Knoopstraße: Ihre Rechte im Fokus

Die Kreuzung Alter Postweg und Knoopstraße in Hausbruch ist bekannt für ein hohes Verkehrsaufkommen, insbesondere während der Stoßzeiten. Hier kommt es häufig zu Verkehrsunfällen, die nicht nur materielle Schäden, sondern auch Personenschäden zur Folge haben können. In solchen Fällen ist es wichtig zu wissen, welche rechtlichen Möglichkeiten und Ansprüche Ihnen zustehen. Auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung (StVO) und des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) können Sie Schmerzensgeld, Schadensersatz und weitere Ansprüche geltend machen.

Haftungsfragen: Wer ist schuld an dem Unfall?

Bei einem Verkehrsunfall stellt sich oft die Frage der Haftung. Hierbei kommt es darauf an, wer gegen die Vorschriften der StVO verstoßen hat. Typische Szenarien in Hausbruch sind beispielsweise:

  • Ein Autofahrer überquert bei Rotlicht die Ampel an der Kreuzung Knoopstraße.
  • Ein Radfahrer missachtet den Radweg und fährt auf die Fahrbahn.
  • Ein Fußgänger wird beim Überqueren der Straße an einem Zebrastreifen nicht rechtzeitig wahrgenommen.

In diesen Fällen können Ansprüche auf Schadensersatz (§ 823 BGB) oder Schmerzensgeld (§ 253 BGB) geltend gemacht werden. Die Haftungsquote wird oft durch die Polizei ermittelt und kann im Nachhinein zu einer Minderung oder Erhöhung der Schadensersatzansprüche führen.

Bußgelder und Punkte: Was droht Ihnen bei Verkehrsverstößen?

Wer in Hausbruch mit dem Auto unterwegs ist, sollte sich der häufigen Geschwindigkeitskontrollen bewusst sein. An der Straße Am alten Postweg gibt es regelmäßig Blitzer, die Geschwindigkeitsüberschreitungen ahnden. Hier einige relevante Bußgelder:

  • Überschreitung der Geschwindigkeit um 21-25 km/h: 70 Euro und 1 Punkt.
  • Fahren bei Rotlicht: 200 Euro, 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot.
  • Missachtung des Zebrastreifens: 80 Euro und 1 Punkt.

Die Regelungen sind im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) festgelegt. Ein Fahrverbot kann in bestimmten Fällen auch erhebliche Auswirkungen auf Ihren Alltag haben, insbesondere wenn Sie auf das Auto angewiesen sind. Hier lohnt sich oft ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.

Schmerzensgeld: Wie viel steht Ihnen zu?

Wenn Sie durch einen Verkehrsunfall verletzt wurden, haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach der Schwere der Verletzungen und den individuellen Folgen. Typische Beispiele aus der Praxis:

  • Bei einer Fraktur des Handgelenks können zwischen 1.500 und 5.000 Euro Schmerzensgeld angemessen sein.
  • Für Prellungen und Verstauchungen sind oft 300 bis 1.000 Euro üblich.
  • Schmerzensgeld bei dauerhaften Beeinträchtigungen, wie etwa einem dauerhaften Tinnitus, kann sogar bis zu 30.000 Euro betragen.

Die Berechnung des Schmerzensgeldes erfolgt häufig unter Berücksichtigung von Urteilen, die in ähnlichen Fällen gefällt wurden. Hierbei kann die Unterstützung durch einen Anwalt von entscheidender Bedeutung sein, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Fallbeispiele: Typische Mandantensituationen in Hausbruch

In unserer Kanzlei haben wir häufig mit Mandanten zu tun, die folgende Situationen erleben:

  • Ein Radfahrer wird beim Abbiegen eines Lkw übersehen und verletzt sich erheblich.
  • Ein Autofahrer verursacht einen Auffahrunfall an der Ampel und muss für den entstandenen Schaden aufkommen.
  • Ein Fußgänger wird beim Überqueren der Straße von einem Pkw erfasst und klagt auf Schmerzensgeld.

In all diesen Fällen ist es wichtig, schnell zu handeln und die notwendigen rechtlichen Schritte einzuleiten, um Ansprüche fristgerecht geltend zu machen.

Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden oder Fragen zur Schadensregulierung haben, stehen wir Ihnen in unserer Kanzlei in Hamburg-Hausbruch jederzeit zur Verfügung. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Rechte durchsetzen.

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