Unfallregulierung in Neuenfelde
Ihr Anwalt für Unfallregulierung in Neuenfelde und Umgebung.
Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen in Neuenfelde
Verkehrsunfälle sind häufige Begleiter im Alltag der Neuenfelder. Ob auf der Neuenfelder Straße oder an der Kreuzung zur Harburger Chaussee, die typischen Problematiken bei Schadensfällen sind vielseitig. Ein Verkehrsunfall kann nicht nur materielle Schäden verursachen, sondern auch gesundheitliche Folgen für die Beteiligten haben. In solchen Situationen ist es wichtig zu wissen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen und wie diese effektiv genutzt werden können.
Rechtsprobleme im Schadensfall: Haftung und Schmerzensgeld
Nach einem Verkehrsunfall stellt sich oft die Frage der Haftung. Wer ist schuld? Das ist entscheidend für die Schadensregulierung. In Neuenfelde kommt es häufig zu Unfällen, wenn Autofahrer an der Ampel an der Kreuzung zur Alten Landstraße nicht rechtzeitig bremsen oder beim Abbiegen auf der Neuenfelder Straße die Vorfahrt missachten. Laut § 7 StVG haftet der Fahrer eines Fahrzeugs für den bei einem Unfall verursachten Schaden, es sei denn, er kann nachweisen, dass ihn kein Verschulden trifft.
Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach der Schwere der Verletzungen. Bei leichten Verletzungen wie Prellungen liegen die Beträge häufig zwischen 1.000 und 3.000 Euro. Bei schwereren Verletzungen kann dies schnell auf 10.000 Euro oder mehr ansteigen. Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Mandant, der bei einem Unfall in der Neuenfelder Straße ein Schleudertrauma erlitt, erhielt nach Verhandlungen ein Schmerzensgeld von 5.000 Euro.
Bußgeldfallen und Punkte in Neuenfelde
Die Verkehrssituation in Neuenfelde kann auch zu Bußgeldverfahren führen. Besonders häufig sind Geschwindigkeitsübertretungen an den Blitzern entlang der Neuenfelder Straße und der Harburger Chaussee. Fahren Sie 21 km/h zu schnell, müssen Sie mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Bei Überschreitungen von 31 km/h steigt das Bußgeld auf 120 Euro und es kommen bereits zwei Punkte hinzu. Ein Fahrverbot kann bei Geschwindigkeitsübertretungen ab 41 km/h verhängt werden, was bedeutet, dass Sie bis zu drei Monate auf Ihren Führerschein verzichten müssen.
Praktische Mandantensituationen und rechtliche Unterstützung
In unserer Kanzlei in Hamburg haben wir oft mit Mandanten zu tun, die nach einem Verkehrsunfall Unterstützung benötigen. Eine häufige Situation sind Unfälle zwischen Radfahrern und Autofahrern, die an den Kreuzungen in Neuenfelde auftreten. Hier stellt sich die Frage der Haftung oft kompliziert dar. Ein Radfahrer, der beispielsweise bei Rot über die Ampel fährt und in einen Unfall verwickelt wird, könnte auch eine Teilschuld treffen, während der Autofahrer unter Umständen für die Unachtsamkeit des Radfahrers nicht zur Verantwortung gezogen werden kann.
Ein weiteres Beispiel sind Auffahrunfälle, die häufig bei stockendem Verkehr auf der Neuenfelder Straße passieren. Hier gilt es zu klären, ob der Auffahrende die erforderliche Sorgfaltspflicht verletzt hat. Gegebenenfalls steht dem Geschädigten ein Anspruch auf Schadensersatz zu.
Die rechtlichen Grundlagen für die Regulierung von Verkehrsunfällen sind im Straßenverkehrsgesetz (StVG) sowie in der Straßenverkehrsordnung (StVO) verankert. Bei Unklarheiten oder Streitigkeiten über Schadensersatzansprüche ist es ratsam, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche geltend zu machen und rechtliche Fallstricke zu umgehen.
Wenn Sie Fragen zu einem Verkehrsunfall haben oder Unterstützung bei der Schadensregulierung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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