Verkehrsstrafrecht in Neuenfelde

Ihr Anwalt für Verkehrsstrafrecht in Neuenfelde und Umgebung.

Verkehrsstrafrecht in Neuenfelde

Geblitzt auf der B73? Ihre Rechte und Möglichkeiten

Im Hamburger Stadtteil Neuenfelde, wo die B73 eine wichtige Verkehrsader darstellt, sind Geschwindigkeitskontrollen keine Seltenheit. Die Polizei führt regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen durch, insbesondere an neuralgischen Punkten wie der Kreuzung zur Neuenfelder Straße. Die Rechtsfolgen eines Blitzerfotos können gravierend sein. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften droht ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg gemäß § 24 StVG. Ab 41 km/h wird es deutlich teurer: 160 Euro und zwei Punkte sowie ein einmonatiges Fahrverbot sind die Konsequenz.

Trunkenheit am Steuer: Schwere Folgen für Neuenfelder Fahrer

Die Fahrt unter Alkoholeinfluss stellt im Verkehrsstrafrecht ein ernstes Problem dar. In Neuenfelde sind viele Fahrer mit der Situation konfrontiert, nach einem geselligen Abend in einem der örtlichen Restaurants wie dem „Gasthaus zur Post“ die Heimfahrt anzutreten. Bereits ab 0,3 Promille kann die Fahrt rechtliche Konsequenzen haben, insbesondere wenn eine Gefährdung des Straßenverkehrs vorliegt. Hier drohen nicht nur Geldbußen, die bei 500 Euro beginnen, sondern auch ein Fahrverbot von mindestens einem Monat und zwei Punkte in Flensburg. Ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille wird es strafrechtlich relevant, sodass die §§ 316, 315c StGB zur Anwendung kommen können, was bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe nach sich ziehen kann.

Fahrerflucht in Neuenfelde: Was bedeutet das für Sie?

Ein weiteres häufiges Problem ist die Fahrerflucht nach einem Unfall. Insbesondere an stark frequentierten Stellen wie der Kreuzung zur Wilstorfer Straße kann es schnell zu Unfällen kommen. Wer sich von der Unfallstelle entfernt, ohne seine Personalien zu hinterlassen, riskiert gemäß § 142 StGB eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Bagatellschaden handelt oder nicht. In der Praxis erleben wir oft, dass Mandanten nach einem kleinen Parkunfall in Panik flüchten und die schwerwiegenden rechtlichen Folgen nicht abschätzen können. Hierbei ist eine rechtzeitige Verteidigung entscheidend, um das Strafmaß abzumildern.

Nötigung im Straßenverkehr: Ein ernstes Delikt

Die Nötigung im Straßenverkehr, etwa durch dichtes Auffahren oder andere aggressive Fahrmanöver, ist ein weiteres Delikt, das immer häufiger auf den Straßen Neuenfeldes beobachtet wird. Wenn es zu einem Vorfall kommt, bei dem ein Fahrer sich genötigt fühlt, kann dies als § 240 StGB eingestuft werden. Die Folgen können Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren umfassen. Die Beweislage ist häufig schwierig, da viele Fälle ohne Zeugen oder Videoaufnahmen stattfinden. In solchen Situationen kann eine umfassende rechtliche Beratung helfen, um die eigene Position zu stärken und mögliche Strafen zu vermeiden.

Praktische Beispiele aus der Verteidigung

  • Fall 1:
  • Fall 2: Eine Mandantin fährt nach einem Abendessen mit 0,7 Promille und wird angehalten. Durch rechtzeitige Verteidigung kann das Verfahren eingestellt werden, wodurch der Führerschein erhalten bleibt.
  • Fall 3: Nach einer Parkkollision verlässt ein Fahrer fluchtartig die Unfallstelle. Durch gute Verteidigungsarbeit kann nachgewiesen werden, dass kein erhebliches Verschulden vorlag, was die Strafe mindert.

Wenn Sie mit einer Verkehrsstraftat konfrontiert sind, sei es aufgrund von Trunkenheit am Steuer, Fahrerflucht oder Nötigung im Straßenverkehr, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung und Verteidigung, um Ihre Rechte zu wahren.

Kontaktformular

Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

Ihr vollständiger Name
ihre@email.de
040 / ...
Beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen...
Nachricht senden