Verkehrsstrafrecht in Heimfeld

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Verkehrsstrafrecht in Heimfeld

Geblitzt auf der Harburger Straße? Das sind Ihre Rechte

Die Harburger Straße in Heimfeld ist eine stark frequentierte Verkehrsader, die oft Geschwindigkeitsüberschreitungen und andere Verkehrsstraftaten zur Folge hat. Besonders häufig werden hier Autofahrer von Blitzern erfasst. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h bis 25 km/h müssen Sie mit einem Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Ab 26 km/h drohen bereits 100 Euro Bußgeld und ebenfalls ein Punkt. Bei einer Überschreitung von mehr als 41 km/h kann ein Fahrverbot von bis zu 3 Monaten verhängt werden.

Ein weiterer häufiger Verstoß betrifft das Fahren unter Alkoholeinfluss. In Heimfeld kommt es immer wieder vor, dass Autofahrer nach einem Abend in einem der örtlichen Restaurants wie dem „Café im Park“ oder dem „Heimfelder Hof“ mit einem Blutalkoholwert über 0,5 Promille am Steuer erwischt werden. Hier drohen, je nach Alkoholgehalt, Geldstrafen zwischen 500 Euro und 3.000 Euro sowie Punkte in Flensburg. Bei einem Wert über 1,1 Promille erfolgt zudem strafrechtliche Verfolgung nach dem Strafgesetzbuch (StGB) und kann bis zu 6 Monate Führerscheinentzug zur Folge haben.

Fahrerflucht in Heimfeld: Die Folgen sind gravierend

Ein weiteres häufiges Problem in Heimfeld ist die Fahrerflucht. Wenn Sie beispielsweise auf dem Parkplatz am „Heimfelder Markt“ einen anderen PKW beschädigen und sich unerlaubt vom Unfallort entfernen, droht Ihnen gemäß § 142 StGB eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren. Auch ein Fahrverbot von bis zu 6 Monaten kann ausgesprochen werden. Die rechtlichen Konsequenzen sind gravierend und können erhebliche Auswirkungen auf Ihre Mobilität und Ihr Führungsrecht haben.

In der Praxis kommt es häufig vor, dass Mandanten nach einem Unfall auf der Lüneburger Straße oder der Straße „Am Gorch-Fock-Weg“ unsicher sind, wie sie sich verhalten sollen. Wenn Sie einen Unfall verursacht haben, ist es wichtig, die Polizei zu rufen und den Unfall zu melden. Oftmals sind die Betroffenen in Panik und verlassen den Unfallort, was die Situation erheblich verschärfen kann.

Nötigung im Straßenverkehr: Wenn der Stress Überhand nimmt

Nötigung im Straßenverkehr, beispielsweise durch dichtes Auffahren oder das Blockieren der Fahrbahn, ist ein weiterer häufiger Verstoß, der in Heimfeld vorkommen kann. Hierbei können Bußgelder von bis zu 2.000 Euro und mehrere Punkte in Flensburg drohen. Nach § 240 StGB kann eine Nötigung auch strafrechtlich verfolgt werden, was zu einer Geldstrafe oder sogar zu einer Freiheitsstrafe führen kann. Das Verkehrsaufkommen auf Straßen wie der „Moorburger Straße“ kann zu aggressivem Fahrverhalten führen, was wiederum zu gefährlichen Situationen und rechtlichen Konsequenzen führt.

Wir beraten Sie umfassend, wenn Sie in eine solche Situation geraten sind. Oftmals ist es möglich, durch eine qualifizierte Verteidigung mildernde Umstände geltend zu machen oder eine strafrechtliche Verfolgung zu vermeiden.

Verteidigung bei Verkehrsstraftaten: Ihre Optionen

Falls Sie mit einer Verkehrsstraftat konfrontiert sind, ist schnelles Handeln gefragt. Typische Mandantensituationen sind beispielsweise:

  • Sie wurden mit 1,2 Promille am Steuer erwischt und befürchten ein Fahrverbot.
  • Nach einem Unfall auf der „Hinterm Dorfe“ haben Sie die Unfallstelle verlassen, werden aber von einem Zeugen identifiziert.
  • Sie haben einen anderen Verkehrsteilnehmer genötigt und sind nun mit einem Bußgeldbescheid konfrontiert.

In allen diesen Fällen ist eine rechtliche Beratung entscheidend. Wir prüfen Ihre Akte, klären über mögliche Rechtsfolgen auf und entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie.

Wenn Sie rechtliche Unterstützung im Bereich Verkehrsstrafrecht benötigen, stehen wir Ihnen in Heimfeld jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung.

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