Blitzer & Geschwindigkeit in Heimfeld
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Geblitzt auf der Langenfelder Straße? Das sind Ihre Rechte
In Heimfeld, insbesondere auf der Langenfelder Straße, kommt es häufig zu Geschwindigkeitsüberwachungen durch Blitzer. Diese Straße ist eine wichtige Verkehrsader, die aufgrund von Wohngebieten und Schulen besonders stark frequentiert ist. Die Anwohner sehen sich oftmals mit Bußgeldern konfrontiert, die durch Geschwindigkeitsüberschreitungen entstanden sind. Wer hier geblitzt wird, sollte seine Rechte kennen und die Möglichkeit einer Anfechtung in Betracht ziehen.
Häufige Messfehler und deren rechtliche Konsequenzen
Die rechtlichen Probleme, mit denen viele Verkehrsteilnehmer in Heimfeld konfrontiert sind, betreffen häufig Messfehler bei der Geschwindigkeitsüberwachung. In vielen Fällen sind die verwendeten Messgeräte nicht korrekt kalibriert oder die Messbedingungen nicht optimal. Ein Beispiel hierfür ist die Geschwindigkeitsmessung an der Kreuzung zur Hasselbrookstraße, wo aufgrund der Verkehrssituation und der häufigen Baustellen die Messung ungenau sein kann.
Gemäß § 3 Abs. 1 StVO ist es unerlässlich, dass Geschwindigkeitsmessungen unter korrekten Bedingungen stattfinden. Andernfalls können die Bußgelder, die sich bei Überschreitungen von 11 km/h bis zu 50 km/h auf 70 Euro bis 600 Euro belaufen, sowie Punkte in Flensburg und sogar Fahrverbote nicht rechtmäßig verhängt werden. Bei einer Überschreitung von 21 km/h droht beispielsweise ein Bußgeld von 80 Euro und ein Punkt. Bei einer Überschreitung von mehr als 40 km/h kann sogar ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.
- 11-15 km/h zu schnell: 70 Euro, 1 Punkt
- 16-20 km/h zu schnell: 80 Euro, 1 Punkt
- 21-25 km/h zu schnell: 100 Euro, 1 Punkt
- 26-30 km/h zu schnell: 150 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 41-50 km/h zu schnell: 600 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Fahrverbot in Heimfeld: Wann sich ein Einspruch lohnt
Ein Fahrverbot ist für viele Betroffene eine einschneidende Maßnahme, die in der Regel bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 40 km/h und wiederholten Verstößen verhängt wird. Viele Mandanten aus Heimfeld fragen sich, ob sie gegen ein Fahrverbot Einspruch erheben können. Hierbei ist es wichtig, die Umstände des Einzelfalls zu betrachten.
Ein Einspruch kann sinnvoll sein, wenn es Anhaltspunkte für Messfehler gibt oder wenn der Betroffene nachweisen kann, dass die Geschwindigkeit aus einem wichtigen Grund überschritten wurde, etwa um einen Unfall zu vermeiden. Die Frist für einen Einspruch beträgt in der Regel zwei Wochen ab Zugang des Bußgeldbescheids gemäß § 67 OWiG.
Typische Mandantensituationen aus der Praxis
In der Praxis sehen wir häufig Mandanten, die nach einem Blitzerbescheid verunsichert sind. Ein Beispiel ist Herr Müller, der auf der Langenfelder Straße geblitzt wurde und ein Bußgeld von 100 Euro sowie einen Punkt in Flensburg erhielt. Er war sich sicher, dass die Messung fehlerhaft war, da er zum Zeitpunkt der Messung ein anderes Fahrzeug überholt hatte. Durch unsere Unterstützung konnte Herr Müller erfolgreich Einspruch einlegen, da wir die Messung überprüfen ließen und Unstimmigkeiten feststellten.
Ein weiteres Beispiel ist Frau Schmidt, die aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 45 km/h ein Fahrverbot von drei Monaten erhielt. Durch die Prüfung der Umstände und die Einreichung von Beweismaterial konnten wir das Fahrverbot erfolgreich anfechten. Dies zeigt, dass es sich lohnen kann, rechtzeitig einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren.
Wenn Sie in Heimfeld geblitzt wurden oder Fragen zu Geschwindigkeitsmessungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Gemeinsam prüfen wir die Möglichkeiten eines Einspruchs und klären Ihre rechtlichen Optionen.
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