Führerscheinentzug in Heimfeld

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Führerscheinentzug in Heimfeld

Geblitzt auf der Harburger Straße? Ihre Rechte und Möglichkeiten

Die Harburger Straße in Heimfeld ist eine der Hauptverkehrsadern, die häufig von Geschwindigkeitsmessungen betroffen ist. Bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h können bereits ab 21 km/h zu schnell Bußgelder von 70 Euro und zwei Punkte in Flensburg verhängt werden. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 41 km/h droht ein Fahrverbot von einem Monat. Für viele Bewohner ist dies nicht nur ein finanzieller, sondern auch ein erheblicher persönlicher Einschnitt, da der Verlust des Führerscheins oft auch die berufliche Mobilität einschränkt.

Fahrverbot in Heimfeld: Wann sich ein Einspruch lohnt

Ein Fahrverbot kann bereits ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h auf der Harburger Straße verhängt werden. In vielen Fällen kann ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid sinnvoll sein, insbesondere wenn formale Fehler im Verfahren oder bei der Messung vorliegen. Beispielsweise kann eine fehlerhafte Kalibrierung des Blitzgeräts zur Aufhebung des Bußgeldbescheids führen. Zudem gibt es auch die Möglichkeit, durch eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) den Führerschein nach einem Fahrverbot zurückzuerlangen. Hierbei ist eine umfassende Vorbereitung und rechtliche Beratung unerlässlich, um die psychologischen Anforderungen zu erfüllen.

Führerscheinentzug und MPU-Vorbereitung

Ein Führerscheinentzug kann auch aus anderen Gründen erfolgen, etwa bei Fahrten unter Einfluss von Alkohol oder Drogen. Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) sieht bei einer Blutalkoholkonzentration von über 1,1 Promille eine Strafanzeige vor, die mit einer Geldstrafe und dem Entzug der Fahrerlaubnis einhergehen kann. In der Regel sind auf die erste Verurteilung auch mindestens 3 Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von 6 Monaten die Folge. In Heimfeld sind die Strecken wie die Neugrabener Straße oder die Wulfhorststraße besonders für solche Kontrollen bekannt.

  • Beispiel 1: Ein Mandant wird wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 35 km/h auf der Harburger Straße geblitzt. Er erhält ein Bußgeld von 120 Euro und 1 Punkt. Ein Einspruch wird nicht eingelegt, da die Messung korrekt war.
  • Beispiel 2: Ein anderer Mandant fährt mit 1,2 Promille und wird angehalten. Er verliert für 6 Monate seinen Führerschein, muss 1.500 Euro Bußgeld zahlen und bekommt 2 Punkte. Eine MPU ist notwendig, um die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen.
  • Beispiel 3: Nach einem Fahrverbot von 3 Monaten wird ein Mandant zur MPU aufgefordert. Durch gezielte Vorbereitung und rechtliche Beratung kann er erfolgreich die Fahrerlaubnis zurückerhalten.

Rechtsfolgen bei Delikten im Straßenverkehr

Die Rechtslage bezüglich des Führerscheinrechts wird durch verschiedene Gesetze geregelt, insbesondere durch das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Bei wiederholten Verstößen kann es zu einem Entzug der Fahrerlaubnis kommen, und die Betroffenen müssen mit erheblichen finanziellen und zeitlichen Aufwendungen rechnen. Typische Bußgelder und Punkte in Flensburg sind wie folgt:

  • Über 21 km/h zu schnell: 70 Euro, 2 Punkte
  • Über 41 km/h zu schnell: 180 Euro, 2 Punkte, Fahrverbot von 1 Monat
  • Fahren unter Alkohol (ab 1,1 Promille): 1.500 Euro, 3 Punkte, und Führerscheinentzug

Die Fristen für Einsprüche gegen Bußgeldbescheide betragen in der Regel 14 Tage. Es ist ratsam, frühzeitig rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um die besten Chancen auf eine positive Lösung zu haben.

Wenn Sie in Heimfeld mit einem Führerscheinproblem konfrontiert sind, sei es ein drohender Führerscheinentzug oder die Vorbereitung auf eine MPU, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Eine individuelle Beratung kann Ihnen helfen, die bestmöglichen Schritte einzuleiten.

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