Unfallregulierung in Marmstorf

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Unfallregulierung in Marmstorf

Unfall auf der Harburger Straße? Ihre Ansprüche im Überblick

Verkehrsunfälle sind im Stadtteil Marmstorf, insbesondere auf der stark befahrenen Harburger Straße und an den Kreuzungen zu den Nebenstraßen wie der Alsterstraße und der Schubertstraße, keine Seltenheit. Die rechtlichen Fragen, die sich nach einem Unfall ergeben, sind oft komplex und vielfältig. Dazu gehören die Schadensregulierung, Ansprüche auf Schmerzensgeld sowie die Klärung von Haftungsfragen.

Schadensregulierung: Der Weg zur Entschädigung

Nach einem Verkehrsunfall müssen Geschädigte zunächst den Schaden an ihrem Fahrzeug und eventuelle Personenschäden dokumentieren. Gemäß § 249 BGB hat der Geschädigte Anspruch auf Ersatz des Schadens, der durch den Unfall verursacht wurde. Dies umfasst sowohl materielle Schäden wie Reparaturkosten als auch immaterielle Schäden wie Schmerzensgeld. Die Höhe des Schmerzensgeldes orientiert sich an der Schwere der Verletzungen und kann bei leichten Verletzungen zwischen 1.000 und 5.000 Euro liegen, während schwerere Verletzungen schnell in den fünfstelligen Bereich gehen können.

Besonders in Marmstorf können die folgenden Szenarien auftreten:

  • Unfälle an der Kreuzung Harburger Straße und Alsterstraße, wo häufiges Abbiegen zu Konflikten führt.
  • Parkunfälle im Wohngebiet, die oft durch unzureichende Sichtverhältnisse verursacht werden.
  • Zusammenstöße mit Radfahrern, besonders auf der Schubertstraße, die viele Radwege aufweist.

Haftungsfragen: Wer trägt die Verantwortung?

Die Klärung von Haftungsfragen ist entscheidend für die Schadensregulierung. Hierbei spielt die Straßenverkehrsordnung (StVO) eine zentrale Rolle. Bei einem Unfall ist zunächst zu klären, ob der Unfallgegner gegen Verkehrsregeln verstoßen hat. Kommt es zu einem Unfall mit einem anderen Fahrzeug, wird häufig das Prinzip der Haftung nach § 823 BGB zur Anwendung gebracht. Ist der Geschädigte selbst schuld, wird ihm eine Mitschuld angerechnet, was die Höhe der Entschädigung beeinflussen kann.

Beispielhafte Haftungsfälle im Bezirk Harburg sind:

  • Ein Autofahrer überfährt bei Rotlicht eine Ampel an der Kreuzung Harburger Straße, was zu einem Unfall führt. In diesem Fall ist der Fahrer voll verantwortlich.
  • Ein Radfahrer wird bei einem Überholmanöver von einem PKW erfasst. Hier könnte eine Teilschuld des Radfahrers infrage stehen, wenn er den Radweg verlässt.

Bußgeld und Punkte: Die rechtlichen Folgen bei Verkehrsverstößen

Bei Verstößen gegen die StVO drohen neben der Haftung auch Bußgelder und Punkte in Flensburg. Fährt man beispielsweise bei roter Ampel über die Kreuzung, kann dies mit einem Bußgeld von 200 Euro und zwei Punkten geahndet werden. Zudem kann ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden. Auch bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, die in Marmstorf häufig an den Blitzerstandorten wie an der Harburger Straße bei der Einfahrt in den Stadtteil vorkommen, können empfindliche Strafen drohen. Hier einige Beispiele:

  • Fahrten mit mehr als 21 km/h über dem Limit: 80 Euro, 1 Punkt
  • Fahrten mit mehr als 31 km/h über dem Limit: 120 Euro, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot
  • Fahrten mit mehr als 41 km/h über dem Limit: 160 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

Bei einer Verkehrsunfallregulierung ist es unerlässlich, die genauen Fristen zu beachten. Nach § 7 StVG müssen Ansprüche innerhalb von sechs Monaten nach dem Unfall geltend gemacht werden. Bei Schmerzensgeldansprüchen ist eine zügige Dokumentation der Verletzungen und Folgeschäden notwendig, um die Ansprüche nicht zu gefährden.

In der Praxis begegnen wir häufig Mandanten, die nach einem Unfall unsicher sind, wie sie ihre Ansprüche am besten durchsetzen. Oft ist eine umfassende Beratung notwendig, um die richtigen Schritte einzuleiten und die Ansprüche erfolgreich durchzusetzen. Unsere Kanzlei steht Ihnen mit Expertise und Erfahrung zur Seite.

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