Bußgeldbescheid in Marmstorf

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Bußgeldbescheid in Marmstorf

Geblitzt auf der L224? Das sind Ihre Rechte

In Marmstorf, einem Stadtteil des Bezirks Harburg, sehen sich viele Fahrer mit Bußgeldbescheiden konfrontiert. Besonders an der L224, die durch den Stadtteil führt, sind Geschwindigkeitsüberschreitungen häufig. Die dort aufgestellten Blitzer erfassen nicht nur Temposünder, sondern auch jene, die an den Kreuzungen zur Heckenstraße oder zur Steinbecker Straße unachtsam sind. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von bis zu 10 km/h droht ein Bußgeld von 30 Euro, während bei 21 bis 25 km/h bereits 70 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig werden. Bei schwereren Verstößen, wie 41 bis 50 km/h, können sich die Bußgelder auf 160 Euro erhöhen und es droht ein einmonatiges Fahrverbot.

Fahrverbot in Marmstorf: Wann sich ein Einspruch lohnt

Ein Fahrverbot kann für viele Autofahrer in Marmstorf existenzielle Folgen haben. Insbesondere, wenn man auf das Auto angewiesen ist, um zur Arbeit zu gelangen oder die Kinder zur Schule zu fahren. Ein Fahrverbot von einem Monat wird beispielsweise bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 61 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften verhängt. Doch nicht alle Fahrverbote sind gerechtfertigt. In vielen Fällen kann ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erfolgreich sein, wenn formale Fehler vorliegen, wie etwa unzureichende Messprotokolle oder falsche Angaben zur Geschwindigkeit. Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Mandant erhielt einen Bescheid wegen einer angeblichen Überschreitung von 65 km/h auf der L224. Bei der Überprüfung stellten wir fest, dass die Messung fehlerhaft war, sodass der Bescheid aufgehoben wurde.

Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Harburg

Die Verkehrssituation in Marmstorf birgt einige Risiken für Autofahrer. Typische Bußgeldfallen sind:

  • Geschwindigkeitsmessungen an der L224, insbesondere bei der Einfahrt nach Marmstorf.
  • Rotlichtverstöße an der Kreuzung zur Heckenstraße, wo häufig kontrolliert wird.
  • Parkverstöße im Bereich der Mehrfamilienhäuser an der Steinbecker Straße, wo das Halten und Parken oft zu Bußgeldern von 20 bis 50 Euro führt.

Ein weiterer häufiger Verstoß ist das Fahren unter Alkoholeinfluss. Bereits ab 0,5 Promille drohen Bußgelder von 500 Euro und zwei Punkte in Flensburg. Ab 1,1 Promille wird es strafrechtlich relevant, und es kann zu einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten kommen.

Rechtslage bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr

Das Bußgeldrecht in Deutschland ist im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) sowie in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verankert. Vergehen wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße oder Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis sind klar definiert. Die Regelungen des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) legen die Rahmenbedingungen für die Ahndung fest. Bei einem Bußgeldbescheid haben Betroffene in der Regel zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Erfolgt der Einspruch nicht, wird der Bescheid rechtskräftig.

Wir beraten Sie kompetent zu Ihrem individuellen Fall und helfen Ihnen, rechtzeitig die notwendigen Schritte einzuleiten, um Ihre Rechte zu wahren.

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