Alkohol am Steuer in Marmstorf
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Geblitzt auf der Hamburger Straße? Ihre Rechte bei Alkohol am Steuer
Die Straßen in Marmstorf, insbesondere die Hamburger Straße, sind oft stark frequentiert. Die Kombination aus hohem Verkehrsaufkommen und unachtsamen Fahrern führt nicht selten zu Trunkenheitsfahrten. Wer in Marmstorf mit Alkohol am Steuer erwischt wird, sieht sich nicht nur mit einem Bußgeld konfrontiert, sondern auch mit weiteren schweren rechtlichen Konsequenzen. Die Rechtslage ist klar geregelt: § 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) besagt, dass bereits ein Blutalkoholgehalt (BAK) von 0,5 Promille als ordnungswidrig gilt und entsprechende Strafen nach sich zieht.
Rechtsfolgen bei Alkohol am Steuer in Marmstorf
Wird ein Fahrer mit einem BAK von 0,5 bis 1,09 Promille erwischt, droht nicht nur ein Bußgeld von 500 Euro, sondern auch zwei Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Bei einem BAK von 1,1 Promille oder mehr wird die Trunkenheitsfahrt strafrechtlich verfolgt, gemäß § 316 des Strafgesetzbuches (StGB). Hierbei drohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr. Darüber hinaus erfolgt in der Regel eine Anordnung zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU), die oft als „Idiotentest“ bezeichnet wird. Die MPU stellt sicher, dass der Fahrer in der Lage ist, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen.
Typische Szenarien in Marmstorf: Verkehrskontrollen und Bußgeldfallen
In Marmstorf kommt es häufig zu Verkehrskontrollen, insbesondere an Kreuzungen wie der an der Langen Straße oder beim Übergang zur Wilstorfer Straße. Auch mobile Blitzer sind in der Umgebung aktiv. Typische Mandantenanliegen sind:
- Wird man bei einer Verkehrskontrolle mit 0,6 Promille erwischt: Ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat stehen im Raum.
- Überprüfung nach einem Verkehrsunfall: Bei einem BAK von 1,2 Promille droht nicht nur eine Anklage, sondern auch eine mögliche Freiheitsstrafe und die Anordnung einer MPU.
- Widerspruch gegen ein Fahrverbot: Bei einem ersten Verstoß kann ein Widerspruch in Betracht gezogen werden, insbesondere wenn es mildernde Umstände gibt.
Fristen und Verfahren: So gehen Sie vor
Nach einer Trunkenheitsfahrt müssen Sie mit einem Bußgeldbescheid rechnen, der in der Regel innerhalb von zwei bis sechs Wochen nach der Tat zugestellt wird. Hierbei ist es wichtig, die Fristen für einen Einspruch zu beachten. Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid muss innerhalb von zwei Wochen eingelegt werden. Wenn Sie im Rahmen der Ermittlungen zur MPU geladen werden, sollten Sie sich gut vorbereiten, da die Anforderungen hoch sind und oft eine professionelle Begleitung erforderlich ist, um die Erfolgschancen zu erhöhen.
Die komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen und die weitreichenden Folgen einer Trunkenheitsfahrt erfordern eine kompetente rechtliche Beratung. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte zu wahren und die bestmöglichen Optionen in Ihrer individuellen Situation zu finden.
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