Alkohol am Steuer in Harburg
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Fahrverbot in Harburg: Wann sich ein Einspruch lohnt
Im Bezirk Harburg, insbesondere an stark frequentierten Straßen wie der Harburger Straße oder der B 73, sind Verkehrskontrollen häufig anzutreffen. Wer hier mit Alkohol im Blut fährt, muss mit erheblichen rechtlichen Konsequenzen rechnen. Bereits bei einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,5 Promille drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote. Diese Regelungen sind im Straßenverkehrsgesetz (StVG) sowie der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgelegt.
Typische Situationen und Probleme für Harburger Verkehrsteilnehmer
Die Verkehrssituation in Harburg, insbesondere an den Kreuzungen am Bahnhof oder den Zufahrten zur A1, ist oft angespannt. Alkoholisierte Fahrer, die in dieser Region kontrolliert werden, stehen vor verschiedenen Herausforderungen:
- Fahrverbot: Bei einer BAK von 0,5 bis 1,09 Promille kann ein Fahrverbot von einem Monat bis zu drei Monaten verhängt werden.
- Strafrechtliche Konsequenzen: Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor, die mit Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafe geahndet werden kann (StGB § 316).
- MPU-Anordnung: Ein negatives Ergebnis in der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) kann die Wiedererlangung des Führerscheins erheblich erschweren.
Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Harburg
In Harburg gibt es zahlreiche Stellen, an denen Verkehrsteilnehmer mit Alkohol am Steuer in die Falle tappen können. Oft sind es die folgenden Situationen, die zu Bußgeldern und Punkten führen:
- Kontrollen nach Feiern in der Harburger Innenstadt oder an den beliebten Ausgeh-Adressen wie am Sand oder im Eißendorfer Weg.
- Verstöße gegen die 0,0-Promille-Grenze für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren, die zu einer Geldbuße von 250 Euro und zwei Punkten führen.
- Missachtung der Promillegrenzen in Kombination mit Verkehrsverstößen, wie etwa das Überfahren roter Ampeln an der Kreuzung B 73/Harburger Straße, was zusätzliche rechtliche Probleme nach sich ziehen kann.
Rechtsfolgen und mögliche Verteidigungsstrategien
Die rechtlichen Konsequenzen einer Trunkenheitsfahrt sind gravierend. Neben den finanziellen Sanktionen (Bußgelder bis zu 1.500 Euro bei Wiederholungstätern) können auch Punkte in Flensburg und Fahrverbote drohen. Der § 24a StVG sieht vor, dass folgende Maßnahmen ergriffen werden können:
- Bußgeld von 500 Euro und ein Monat Fahrverbot bei 0,5 bis 1,09 Promille.
- Punkte in Flensburg: 2 Punkte bei 0,5 bis 1,09 Promille, 3 Punkte ab 1,1 Promille.
- MPU-Anordnung bei Wiederholungstätern oder schweren Verstößen.
In vielen Fällen lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid. Oft sind die Messmethoden oder die Durchführung der Verkehrskontrolle nicht einwandfrei. Ein erfahrener Anwalt kann hier entscheidende Unterschiede machen und dafür sorgen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.
Wenn Sie in Harburg mit Alkohol am Steuer konfrontiert wurden, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Lassen Sie sich rechtlich beraten und prüfen Sie Ihre Möglichkeiten.
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