Ordnungswidrigkeiten in Harburg
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Geblitzt auf der Harburger Chaussee? Das sind Ihre Rechte
Die Harburger Chaussee ist eine frequentierte Straße, die häufig von Geschwindigkeitskontrollen betroffen ist. Wer hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschreitet, muss mit einem Bußgeld von bis zu 160 Euro rechnen. Bei besonders hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen drohen sogar Punkte in Flensburg sowie Fahrverbote. Laut § 3 Abs. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) kann bereits ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt gerechnet werden.
Fahrverbot in Harburg: Wann sich ein Einspruch lohnt
Ein Fahrverbot wird in der Regel verhängt, wenn die festgestellte Ordnungswidrigkeit besonders schwerwiegend ist. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 41 km/h in einer geschlossenen Ortschaft, wie beispielsweise in der Lüneburger Straße, kann dies bereits der Fall sein. In solchen Fällen ist ein Fahrverbot von einem Monat möglich. Betroffene sollten in Erwägung ziehen, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen, insbesondere wenn mildernde Umstände vorliegen. Ansprechpartner sind hier die örtlichen Verwaltungsbehörden, die in der Regel eine Frist von zwei Wochen nach Erhalt des Bescheides einräumen, um Einspruch zu erheben.
Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Harburg
Im Bezirk Harburg gibt es mehrere typische Situationen, in denen Verkehrsteilnehmer in Konflikt mit den Ordnungswidrigkeitenregelungen geraten können. Dazu gehören:
- Parkverstöße in der Harburger Innenstadt, z.B. auf dem Sand.
- Überfahren von roten Ampeln an der Kreuzung Buxtehuder Straße und Harburger Ring, was mit einem Bußgeld von 200 Euro und zwei Punkten geahndet wird.
- Die Nutzung des Mobiltelefons während der Fahrt, auch in weniger frequentierten Straßen, kann mit 100 Euro und einem Punkt bestraft werden.
- Zu schnelles Fahren in Wohngebieten wie Marmstorf, wo oft Kinder spielen und die Geschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt ist.
Rechtslage und mögliche Rechtsfolgen
Die rechtlichen Grundlagen für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr finden sich im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und dem Straßenverkehrsgesetz (StVG). Bei einem Bußgeldbescheid haben Betroffene das Recht, Einspruch zu erheben, was in vielen Fällen zu einer Reduzierung der Strafe führen kann. Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Mandant erhielt einen Bußgeldbescheid wegen einer angeblichen Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Neulandstraße. Nach Prüfung der Messung konnte nachgewiesen werden, dass die Messung fehlerhaft war, was zur Einstellung des Verfahrens führte.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verkehrssituation in Harburg zahlreiche Herausforderungen birgt. Ob es sich um Geschwindigkeitsüberschreitungen, Parkverstöße oder das Überfahren von roten Ampeln handelt, Verkehrsverstöße können erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Daher ist es ratsam, sich im Falle eines Bußgeldbescheides oder einer Verwarnung rechtzeitig rechtlich beraten zu lassen.
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