Ordnungswidrigkeiten in Cranz

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Ordnungswidrigkeiten in Cranz

Geblitzt auf der Cranzstraße? Das sind Ihre Rechte

Im Stadtteil Cranz, der von einer Vielzahl von Straßen und Kreuzungen geprägt ist, stehen Verkehrsteilnehmer häufig vor der Herausforderung, die geltenden Verkehrsregeln einzuhalten. Besonders die Cranzstraße und die angrenzenden Zufahrten zur B73 sind bekannt für ihr hohes Verkehrsaufkommen. Geschwindigkeitskontrollen durch stationäre und mobile Blitzer sind hier keine Seltenheit. Wer in diesem Bereich über die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h hinausfährt, muss mit einem Bußgeld rechnen, das je nach Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 30 Euro und 680 Euro liegen kann. Auch Punkte in Flensburg sind möglich – bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 21 km/h drohen bereits 1 Punkt, bei über 41 km/h sogar 2 Punkte.

Fahrverbot in Cranz: Wann sich ein Einspruch lohnt

Ein Fahrverbot kann für Betroffene gravierende Folgen haben. In Cranz ist es nicht ungewöhnlich, dass schnelle Autofahrer mit Fahrverboten von bis zu drei Monaten rechnen müssen, insbesondere bei wiederholten Verstößen oder extremen Geschwindigkeitsübertretungen. Der § 25 StVG regelt die Anordnung von Fahrverboten. Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann sich daher lohnen, insbesondere wenn die Messung nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde oder eine besondere Härte für den Betroffenen vorliegt. Beispielsweise könnte ein Einspruch sinnvoll sein, wenn die Messung an einer unübersichtlichen Stelle, etwa an der Kreuzung zur Sinstorfer Straße, durchgeführt wurde, wo die Verkehrsführung oft unklar ist.

Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Harburg

Die Verkehrssituation in Cranz birgt viele Risiken für Verkehrsteilnehmer. Besonders häufige Bußgeldfallen sind:

  • Überfahren von Stoppschildern, beispielsweise an der Kreuzung Cranzstraße und Neuländer Straße, mit einem Bußgeld von 70 Euro und 1 Punkt.
  • Parkverstöße, etwa das Falschparken auf den Parkplätzen an der Alten Landstraße, was mit 15 bis 30 Euro bestraft werden kann.
  • Missachtung der Gurtpflicht, die mit einem Bußgeld von 30 Euro geahndet wird.

Die Rechtslage ist klar: Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) regelt die Verfahren und Strafen für Verkehrsordnungswidrigkeiten. Die StVO und das StVG legen die Verkehrsregeln fest, deren Missachtung rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Typische Mandantensituationen aus der Praxis

In meiner Kanzlei haben wir häufig Mandanten, die nach einem Bußgeldbescheid unsicher sind, wie sie reagieren sollen. Ein Beispiel: Ein Mandant erhielt einen Bescheid über 120 Euro und 1 Punkt, weil er an der Kreuzung zur Wilstorfer Straße einen Rotlichtverstoß begangen hat. Nach eingehender Prüfung stellte sich heraus, dass die Ampel aufgrund eines technischen Defekts in der Übergangsphase nicht richtig geschaltet hatte. In solchen Fällen ist es entscheidend, alle Umstände genau zu prüfen und gegebenenfalls Einspruch einzulegen.

Ein weiteres Beispiel ist ein Mandant, der wegen einer Geschwindigkeitsübertretung auf der Cranzstraße mit einem Bußgeld von 200 Euro und 2 Punkten bestraft wurde. Hier konnte durch die Anfechtung des Bescheids nachgewiesen werden, dass die Messung unter nicht ordnungsgemäßen Bedingungen durchgeführt wurde. Der Einspruch führte zur Einstellung des Verfahrens.

Wenn Sie in Cranz mit einem Bußgeldbescheid oder einer Verkehrsordnungswidrigkeit konfrontiert sind, stehen wir Ihnen kompetent zur Seite. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Optionen prüfen und das bestmögliche Ergebnis erzielen.

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