Ordnungswidrigkeiten in Neugraben-Fischbek

Ihr Anwalt für Ordnungswidrigkeiten in Neugraben-Fischbek und Umgebung.

Ordnungswidrigkeiten in Neugraben-Fischbek

Geblitzt auf der Neugrabener Bahnhofstraße? Ihre Rechte im Überblick

In Neugraben-Fischbek sind Geschwindigkeitsüberschreitungen an der Neugrabener Bahnhofstraße und anderen stark frequentierten Straßen wie der Fischbeker Heuweg und der Alten Landstraße häufige Probleme. Diese Straßen sind sowohl für Anwohner als auch für Pendler, die in die Hamburger Innenstadt fahren, von großer Bedeutung. Blitzer sind hier regelmäßig im Einsatz, und die Bußgelder, die bei Geschwindigkeitsüberschreitungen verhängt werden, können schnell in die Höhe gehen. Bei einer Überschreitung von 21 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften droht ein Bußgeld von 80 Euro sowie ein Punkt in Flensburg gemäß § 24 StVG.

Fahrverbot in Neugraben-Fischbek: Wann sich ein Einspruch lohnt

Ein Fahrverbot kann in Neugraben-Fischbek schnell verhängt werden, insbesondere wenn Sie innerhalb von fünf Jahren mehr als acht Punkte in Flensburg ansammeln. Dies kann durch mehrere kleinere Ordnungswidrigkeiten geschehen. Ein Fahrverbot von einem Monat kann bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 41 km/h oder mehr innerhalb geschlossener Ortschaften verhängt werden. In solchen Fällen sollten Sie prüfen, ob ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid sinnvoll ist, insbesondere wenn Sie auf Ihr Auto angewiesen sind, etwa für den Weg zur Arbeit in den Harburger Hafen oder zu einem Termin in der Innenstadt.

Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Harburg

Die Verkehrssituation in Neugraben-Fischbek birgt einige typische Mandantensituationen, die häufig zu Ordnungswidrigkeiten führen:

  • Zu schnelles Fahren: Insbesondere an der Kreuzung Neugrabener Bahnhofstraße und Fischbeker Heuweg wird häufig geblitzt. Hier können Geschwindigkeitsüberschreitungen bis zu 60 Euro kosten.
  • Falschparken: In den Straßen rund um den Neugrabener Markt kommt es oft zu Falschparkern, die mit einem Bußgeld von 20 bis 80 Euro rechnen müssen, abhängig von der Schwere des Verstoßes.
  • Handynutzung am Steuer: Die Verwendung des Handys während der Fahrt kann mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft werden. Dies ist besonders relevant auf der Alten Landstraße, wo viele Autofahrer das Handy während des Stop-and-Go-Verkehrs nutzen.

Rechtslage und mögliche Einsprüche

Die relevanten Gesetze im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten sind insbesondere die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt Einspruch einzulegen. Dies kann sich in vielen Fällen lohnen, etwa wenn Verfahrensfehler vorliegen oder die Messung fehlerhaft war. Ein Beispiel hierfür könnte die fehlerhafte Kalibrierung des Blitzers sein. Der Einspruch wird dann vor dem zuständigen Amtsgericht verhandelt, und es ist ratsam, sich dabei rechtlich unterstützen zu lassen.

Wenn Sie in Neugraben-Fischbek eine Ordnungswidrigkeit begangen haben oder einen Bußgeldbescheid erhalten haben, stehen wir Ihnen jederzeit für eine individuelle Beratung zur Verfügung. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte zu wahren und mögliche Einsprüche erfolgreich durchzusetzen.

Kontaktformular

Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

Ihr vollständiger Name
ihre@email.de
040 / ...
Beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen...
Nachricht senden