Handy am Steuer in Neugraben-Fischbek
Ihr Anwalt für Handy am Steuer in Neugraben-Fischbek und Umgebung.
Verstöße gegen das Handyverbot am Steuer in Neugraben-Fischbek
Die Nutzung des Handys während der Fahrt ist in Deutschland gemäß § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verboten. Dies gilt auch in Neugraben-Fischbek, wo viele Autofahrer aufgrund der Verkehrssituation oft in Versuchung geraten, ihr Mobiltelefon zu benutzen. Die Straßen wie die Neugrabener Straße oder die Fischbeker Weg zeigen ein hohes Verkehrsaufkommen, insbesondere während der Rushhour. Hier ist die Ablenkung durch ein Handy besonders riskant.
Rechtsfolgen bei Verstößen: Bußgelder und Punkte
Wer beim Fahren das Handy nutzt, muss mit einem Bußgeld von 100 Euro rechnen. Hinzu kommen in der Regel 1 Punkt in Flensburg. Bei besonders schweren Fällen, wie dem Fahren ohne Freisprecheinrichtung oder das Verwenden des Handys bei einem Unfallschaden, kann das Bußgeld auf bis zu 200 Euro steigen und 2 Punkte nach sich ziehen.
Eine weitere Konsequenz könnte ein Fahrverbot sein, das jedoch in der Regel erst ab einer bestimmten Anzahl an Punkten (8 Punkte) verhängt wird. Das Fahrverbot kann für bis zu 3 Monate ausgesprochen werden, wenn sich der Verstoß als besonders gravierend herausstellt.
Typische Situationen für Verkehrsverstöße im Stadtteil
In Neugraben-Fischbek sind die Verkehrssituationen vielfältig und können schnell zu einem Verstoß gegen das Handyverbot führen:
- Neugrabener Straße: Hohe Verkehrsdichte, insbesondere an Ampeln, wo Fahrer geneigt sind, ihr Handy zu nutzen.
- Fischbeker Weg: Oftmals Stau, der den Drang erhöht, Nachrichten zu lesen oder Telefonate zu führen.
- Kreuzung am Neugrabener Bahnhof: Hier ist es wichtig, beide Augen auf den Verkehr zu richten, um Unfälle zu vermeiden.
Ein häufiger Fall aus unserer Praxis ist der eines Mandanten, der an der Kreuzung Neugrabener Straße / Fischbeker Weg gestoppt wurde, während er eine Nachricht auf seinem Handy las. Die Polizei stellte fest, dass er die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren hatte, was zu einem Auffahrunfall führte. In diesem Fall führte der Verstoß nicht nur zu einem Bußgeld, sondern auch zu zivilrechtlichen Ansprüchen des Geschädigten.
Rechtliche Rahmenbedingungen: StVO und weitere Vorschriften
Der zentrale Paragraph für die Nutzung des Handys am Steuer ist § 23 StVO. Darüber hinaus können auch das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) zur Anwendung kommen. Bei einem schwereren Verstoß könnte sogar das Strafgesetzbuch (StGB) relevant werden, insbesondere wenn es zu einem Verkehrsunfall mit Personenschaden kommt.
In solchen Fällen sind die rechtlichen Konsequenzen erheblich. Bei fahrlässiger Körperverletzung kann eine Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren drohen. Dies verdeutlicht die Ernsthaftigkeit, mit der das Thema „Handy am Steuer“ betrachtet werden muss.
Wenn Sie in Neugraben-Fischbek mit einem Verstoß gegen das Handyverbot konfrontiert sind, ist es ratsam, sich rechtzeitig rechtlich beraten zu lassen. Unsere Kanzlei steht Ihnen zur Verfügung, um Ihre Situation individuell zu bewerten und mögliche Einspruchsstrategien zu entwickeln.
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