Alkohol am Steuer in Cranz

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Alkohol am Steuer in Cranz

Alkoholverstöße auf der Moorburger Straße: Was Sie wissen sollten

In Cranz, einem Stadtteil im Bezirk Harburg, ist die Moorburger Straße eine häufig frequentierte Verkehrsader, die nicht nur für Pendler von Bedeutung ist, sondern auch für Anwohner, die sich hier oft in der Nähe von Restaurants und Bars aufhalten. Leider führt die Kombination aus Alkohol und Fahrten im Straßenverkehr regelmäßig zu rechtlichen Problemen. Die rechtlichen Konsequenzen sind klar geregelt und können für Betroffene gravierende Auswirkungen haben.

Rechtsfolgen bei Trunkenheitsfahrten

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Fahren unter Alkoholeinfluss sind im Straßenverkehrsgesetz (StVG) sowie in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgelegt. Bereits ab einem Blutalkoholwert von 0,5 Promille drohen Bußgelder und Punkte in Flensburg. Bei einem ersten Verstoß müssen Sie mit folgenden Konsequenzen rechnen:

  • Bußgeld: 500 Euro
  • Punkte in Flensburg: 2 Punkte
  • Fahrverbot: 1 Monat

Bei einem Blutalkoholwert von über 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat gemäß § 316 StGB, die mit einem höheren Bußgeld und einem längeren Fahrverbot geahndet wird. Hier sind die Folgen:

  • Bußgeld: 1.500 Euro
  • Punkte in Flensburg: 2 Punkte
  • Fahrverbot: 3 Monate
  • Strafverfahren mit möglicher Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren

Typische Mandantensituationen in Cranz

Die Erfahrungen unserer Kanzlei zeigen, dass viele Mandanten aus Cranz mit spezifischen Herausforderungen konfrontiert sind. Ein häufiges Szenario ist die Kontrolle durch die Polizei an stark frequentierten Kreuzungen, wie etwa der Einmündung von der Moorburger Straße in die Cranzstraße. Hier stehen oft Blitzer, und die Wahrscheinlichkeit, aufgrund von Alkohol am Steuer angehalten zu werden, ist hoch. Ein weiteres Beispiel sind Anwohner, die nach einem Abend in einer der lokalen Bars, wie dem „Landhaus Cranz“, in den eigenen vier Wänden eine kurze Strecke zurücklegen möchten und dabei in eine Verkehrskontrolle geraten.

MPU-Anordnung: Wann sie droht und wie Sie reagieren können

Die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) ist eine der gravierendsten Konsequenzen, die bei wiederholten Verstößen oder hohen Alkoholwerten drohen kann. Nach § 13 Absatz 1 Nr. 2 StVG wird die MPU häufig angeordnet, wenn ein Fahrer innerhalb von 10 Jahren zweimal wegen Alkohol am Steuer auffällig geworden ist. In Cranz kann dies besonders kritisch sein, da die Verkehrssituation durch enge Straßen und viel Fußgängeraufkommen zusätzlich herausfordernd ist. Die MPU kann mit erheblichen Kosten verbunden sein und erfordert eine umfassende Vorbereitung.

Verteidigungsmöglichkeiten und Einspruch

Gerade in Cranz ist es wichtig, die Möglichkeiten einer rechtlichen Verteidigung zu kennen. Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann sinnvoll sein, insbesondere wenn Verfahrensfehler festgestellt werden. Zudem können wir prüfen, ob eine Umwandlung des Fahrverbots in eine Geldstrafe möglich ist oder ob es mildernde Umstände gibt, die Ihre Situation verbessern könnten. Die Fristen für einen Einspruch betragen in der Regel 14 Tage nach Erhalt des Bußgeldbescheids gemäß § 67 OWiG.

Wenn Sie sich in einer der beschriebenen Situationen befinden oder Fragen zur rechtlichen Lage haben, stehen wir Ihnen gerne für eine individuelle Beratung zur Verfügung. Gemeinsam können wir die besten Schritte für Ihre Verteidigung planen und Ihre Rechte durchsetzen.

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