Bußgeldbescheid in Francop
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Geblitzt auf der Harburger Chaussee? Das sind Ihre Rechte
Die Harburger Chaussee, eine der Hauptverkehrsadern in Francop, ist nicht nur für Pendler von Bedeutung, sondern auch ein häufiger Ort für Geschwindigkeitskontrollen. Die Polizei setzt hier mobile Blitzer ein, um Geschwindigkeitsüberschreitungen zu ahnden. Bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h drohen je nach Schwere des Verstoßes Bußgelder zwischen 30 Euro und 680 Euro sowie Punkte in Flensburg. Ein Beispiel: Wer innerorts mit 71 km/h geblitzt wird, muss mit einem Bußgeld von 120 Euro und einem Punkt rechnen. Bei wiederholten Verstößen kann dies sogar in einem Fahrverbot enden.
Fahrverbot in Francop: Wann sich ein Einspruch lohnt
Ein Fahrverbot kann schnell ausgesprochen werden, insbesondere wenn Sie innerhalb von 12 Monaten mehrfach auffällig geworden sind. Nach § 25 StVG sind Fahrverbote von einem Monat bis zu drei Monaten möglich. Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Mandant wurde innerhalb eines Jahres dreimal wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen aufgefallen. Der letzte Verstoß führte zu einem Fahrverbot von zwei Monaten, was für ihn als Berufskraftfahrer existenzbedrohend war. Ein rechtzeitiger Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann hier die Möglichkeit bieten, das Fahrverbot zu verhindern oder zumindest zu verkürzen. Oftmals lässt sich durch die Überprüfung der Messmethoden oder der Signalisierung der Blitzer ein Erfolg erzielen.
Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Harburg
- Kreuzung Harburger Chaussee / An der Alten Schule: Hier wird häufig die Rotlichtüberwachung genutzt. Bei einem Rotlichtverstoß drohen Bußgelder von 90 Euro bis 360 Euro und gegebenenfalls Punkte in Flensburg.
- Schulstraße: In der Nähe von Schulen gilt es, die Geschwindigkeit zu beachten. Bei Geschwindigkeitsübertretungen in diesen Bereichen sind die Bußgelder oft höher.
- Parkverstöße: Falschparken auf den Parkplätzen an der Francoper Kirche kann schnell 15 bis 55 Euro kosten.
Rechtslage und relevante Gesetze
Die rechtlichen Grundlagen für Bußgeldverfahren im Straßenverkehr finden sich in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) und dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Bei der Prüfung eines Bußgeldbescheides ist es entscheidend, die Fristen zu beachten. Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung eingelegt werden. Andernfalls wird der Bescheid rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden.
Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Mandant erhielt einen Bußgeldbescheid, der auf einem Geschwindigkeitsverstoß basierte. Nach eingehender Prüfung stellte sich heraus, dass die Messung nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach. Der Einspruch war erfolgreich, und das Bußgeld wurde aufgehoben.
Wenn Sie mit einem Bußgeldbescheid konfrontiert sind oder das Gefühl haben, zu Unrecht bestraft worden zu sein, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir unterstützen Sie bei der Überprüfung und Verteidigung Ihrer Rechte im Bußgeldrecht.
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