Fahrverbot in Francop
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Geblitzt auf der Francoper Straße? Das sind Ihre Rechte
In Francop, einem Stadtteil im Bezirk Harburg, sind die Straßen nicht nur von malerischen Einfamilienhäusern gesäumt, sondern auch von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen. Die häufigen Blitzer an der Francoper Straße und der Rönneburger Straße sorgen dafür, dass viele Autofahrer in die Situation geraten, mit Bußgeldern und Fahrverboten konfrontiert zu werden. Das Bußgeld kann je nach Verstoß bis zu 680 Euro betragen, während im Falle eines Fahrverbots die Fahrerlaubnis für bis zu drei Monate entzogen werden kann. In vielen Fällen ist es wichtig, rechtzeitig zu handeln und rechtliche Schritte einzuleiten, um ein Fahrverbot abzuwenden.
Fahrverbot in Francop: Wann sich ein Einspruch lohnt
Ein Fahrverbot tritt in der Regel bei schwerwiegenden Verkehrsverstößen in Kraft. Dies kann etwa bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h innerorts der Fall sein, was mit zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von einem Monat geahndet werden kann. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 41 km/h droht ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten. Die Anfechtung eines Fahrverbots kann sich lohnen, insbesondere wenn Sie nachweisen können, dass das Fahrverbot eine berufliche Härte darstellt – beispielsweise, wenn Sie auf Ihr Fahrzeug angewiesen sind, um Ihre Arbeit zu erledigen, etwa als Paketfahrer oder Außendienstmitarbeiter.
Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Harburg
In Francop gibt es mehrere Stellen, an denen Verkehrsteilnehmer besonders gefährdet sind, ein Bußgeld zu erhalten. Zu den häufigsten Verstößen gehören:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen: An der Kreuzung Francoper Straße und Rönneburger Straße wird oft geblitzt. Hier können Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h mit einem Bußgeld von 80 Euro und zwei Punkten in Flensburg geahndet werden.
- Rotlichtverstöße: An der Ampel an der Rönneburger Straße müssen Fahrer besonders vorsichtig sein. Ein Rotlichtverstoß kann mit 200 Euro und zwei Punkten bestraft werden, gefolgt von einem Fahrverbot von einem Monat.
- Parkverstöße: Falschparken in den Wohngebieten kann ebenfalls hohe Bußgelder nach sich ziehen, die bis zu 55 Euro betragen können.
Rechtslage und Gesetzesgrundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für Fahrverbote finden sich im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Insbesondere § 25 StVG regelt die Maßnahmen bei besonders schweren Verkehrsverstößen. Bei der Verhängung eines Fahrverbots müssen die Behörden auch die persönlichen Umstände des Betroffenen berücksichtigen. Dies ist besonders relevant, wenn eine berufliche Härte vorliegt, die durch die Entziehung der Fahrerlaubnis entstehen würde. In solchen Fällen kann es möglich sein, das Fahrverbot für bestimmte Zeiten auszusetzen oder abzumildern.
Typische Mandantensituationen aus der Praxis
In unserer Kanzlei in Hamburg haben wir häufig Mandanten aus Francop, die mit folgenden Situationen konfrontiert sind:
- Ein Lkw-Fahrer, der aufgrund eines Geschwindigkeitsverstoßes von 25 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ein Fahrverbot von einem Monat erhalten hat, was für ihn eine wirtschaftliche Katastrophe bedeutet.
- Ein Fahranfänger, der wegen eines Rotlichtverstoßes ein Fahrverbot erhalten hat, obwohl er auf sein Fahrzeug angewiesen ist, um zur Universität zu kommen.
- Ein Pendler, der nach einem Blitzer an der Rönneburger Straße mit einem Bußgeld von 160 Euro und drei Punkten in Flensburg rechnen muss, was ihm ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten einbringen kann.
Wenn Sie aus Francop kommen und von einem Fahrverbot betroffen sind, sollten Sie nicht zögern, sich rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen. Unsere Kanzlei steht Ihnen zur Seite, um individuelle Lösungen zu finden und Ihre Rechte zu wahren.
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