Fahrverbot in Wilstorf

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Fahrverbot in Wilstorf

Geblitzt auf der Bremer Straße? Das sind Ihre Rechte

In Wilstorf, einem Stadtteil von Harburg, sind viele Autofahrer regelmäßig mit Geschwindigkeitsmessungen konfrontiert. Die Bremer Straße und die Wilstorfer Straße sind typische Orte, an denen Blitzgeräte installiert sind. Überhöhte Geschwindigkeit kann schnell zu einem Fahrverbot führen, besonders wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h in Wohngebieten überschritten wird. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 21 km/h drohen Bußgelder von 80 Euro und ein Punkt in Flensburg. Ab 31 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit kann ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.

Fahrverbot in Wilstorf: Wann sich ein Einspruch lohnt

Ein Fahrverbot kann für viele Wilstorfer eine existenzielle Bedrohung darstellen, insbesondere für Pendler oder Selbstständige, die auf ihr Fahrzeug angewiesen sind. Der § 25 StVG regelt die Voraussetzungen für die Anordnung eines Fahrverbots. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 31 km/h auf der Bremer Straße kann ein Fahrverbot von einem Monat bis zu drei Monaten verhängt werden. In Fällen, in denen die Fahrerlaubnis wegen wiederholter Verstöße in Gefahr ist, ist es ratsam, rechtzeitig Einspruch einzulegen.

Ein Einspruch kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn:

  • die Geschwindigkeitsmessung fehlerhaft war (z.B. durch unzureichende Kalibrierung der Geräte),
  • ein unberechtigtes Fahrverbot aufgrund von beruflicher Härte angefochten werden soll,
  • die Umstände des Einzelfalls besondere mildernde Faktoren aufweisen.

Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Harburg

Die Verkehrssituation in Wilstorf ist nicht zu unterschätzen. Autofahrer können insbesondere an der Kreuzung Bremer Straße und Wilstorfer Straße leicht in Bußgeldfallen geraten. Hier wird häufig kontrolliert, und die zulässige Geschwindigkeit ist schnell überschritten. Zudem sind auch falsches Parken und das Missachten von Verkehrszeichen häufige Gründe für Bußgelder. Parkverstöße können mit Bußgeldern von 20 Euro bis 60 Euro geahndet werden, während das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis gemäß § 21 StVG mit bis zu 5.000 Euro und einem möglichen Fahrverbot geahndet werden kann.

Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Mandant wurde auf der Wilstorfer Straße mit 70 km/h geblitzt, was zu einem Bußgeld von 160 Euro und zwei Punkten in Flensburg führte. Bei einem weiteren Verstoß innerhalb eines Jahres drohte ein Fahrverbot. Durch die Unterstützung unserer Kanzlei konnte das Fahrverbot durch einen Einspruch abgewendet werden, da die Umstände für den Mandanten als besonders belastend angesehen wurden.

Berufliche Härte: Absehen vom Fahrverbot

Wenn ein Fahrverbot unabwendbar erscheint, kann es dennoch in bestimmten Fällen möglich sein, von einem solchen abzusehen. § 25 StVG bietet die Möglichkeit, das Fahrverbot bei nachweislicher beruflicher Härte aufzuheben. Dies kommt oft in Fällen vor, in denen der Betroffene auf sein Fahrzeug angewiesen ist, um seinen Lebensunterhalt zu sichern. Eine rechtzeitige Dokumentation und das Vorlegen von Nachweisen, wie z.B. Arbeitsverträgen oder Aufträgen, sind entscheidend.

Ein typisches Beispiel ist ein Lkw-Fahrer aus Wilstorf, der aufgrund eines Geschwindigkeitsverstoßes ein Fahrverbot erhalten hatte. Durch die Vorlage von Arbeitsnachweisen und eine persönliche Anhörung konnte das Fahrverbot abgewendet werden, was dem Fahrer ermöglichte, weiterhin seinen Beruf auszuüben.

Für Bewohner von Wilstorf, die mit einem Fahrverbot konfrontiert sind, ist es entscheidend, schnell zu handeln und alle Optionen zu prüfen. Eine individuelle Beratung kann helfen, die beste Strategie zur Anfechtung oder Abwehr eines Fahrverbots zu finden.

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