MPU-Beratung in Eißendorf

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MPU-Beratung in Eißendorf

MPU-Beratung in Eißendorf: Vermeiden Sie rechtliche Fallstricke

Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ist für viele Autofahrer ein kritisches Thema, insbesondere für die Bewohner von Eißendorf im Bezirk Harburg. Häufig sehen sich Betroffene mit der Notwendigkeit konfrontiert, eine MPU abzulegen, nachdem sie durch Verkehrsstraftaten oder -ordnungswidrigkeiten aufgefallen sind. Dies betrifft nicht nur Geschwindigkeitsverstöße auf der Lüneburger Straße oder der Eißendorfer Straße, sondern auch Alkohol- und Drogenvergehen, die häufig zu Fahrverboten führen.

Typische Gründe für die Anordnung einer MPU

Es gibt mehrere Szenarien, die dazu führen können, dass eine MPU angeordnet wird. Dazu zählen:

  • Alkoholfahrten, insbesondere bei einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von über 1,6 Promille, die nach § 24a StVG zu einem Fahrverbot von mindestens sechs Monaten und der Anordnung einer MPU führen.
  • Drogenvergehen, bei denen der Fahrer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln steht. Hier kann bereits ein einmaliger Verstoß zur Anordnung einer MPU führen.
  • Wiederholte Verkehrsverstöße, die zu einer Punkteansammlung im Flensburger Verkehrszentralregister führen, insbesondere ab 8 Punkten gemäß § 4 StVG.

Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Eißendorfer Fahrer wird wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes auf der Eißendorfer Straße mit 30 km/h über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit geblitzt. Dies führt nicht nur zu einem Bußgeld von 120 Euro, sondern auch zu einem Punkt in Flensburg. Bei weiteren Verstößen kann dies letztlich zu einer MPU-Anordnung führen.

Rechtsfolgen und Fristen im MPU-Verfahren

Die rechtlichen Konsequenzen einer MPU sind gravierend. Wer die MPU nicht besteht, muss mit einem weiteren Entzug der Fahrerlaubnis und der Anordnung einer Wiederholungs-MPU rechnen. Die Frist zur erneuten Antragstellung beträgt in der Regel mindestens ein Jahr. Abhängig vom Einzelfall können auch längere Fristen gelten, insbesondere bei schwerwiegenden Verstößen.

Zusätzlich können folgende Bußgelder und Punkte verhängt werden:

  • Fahren unter Alkoholeinfluss (ab 0,5 Promille): Bußgeld von 500 Euro und 2 Punkte.
  • Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis: Bußgeld von 1.000 Euro und 3 Punkte.
  • Wiederholte Verkehrsverstöße: Bis zu 1.500 Euro und 4 Punkte, wenn es zur Anordnung einer MPU kommt.

Vorbereitung auf die MPU: Ein entscheidender Schritt

Die Vorbereitung auf die MPU ist entscheidend, um die Erfolgschancen zu erhöhen. Typische Mandanten kommen zu uns, nachdem sie bereits ein Fahrverbot erhalten haben oder sich in einem Punktesystem bei 7 Punkten befinden. Oft haben sie bereits negative Erfahrungen mit der MPU gemacht, was die Angst vor der nächsten Untersuchung verstärkt. In solchen Fällen bieten wir spezifische Beratungen an, die auf die individuelle Situation abgestimmt sind.

In unseren Beratungen klären wir nicht nur über die Anforderungen der MPU auf, sondern helfen auch bei der Erstellung von notwendigen Unterlagen, wie z.B. einem Abstinenznachweis, der für Drogenvergehen erforderlich ist. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die psychologische Vorbereitung auf die Untersuchung, die oft über den Erfolg entscheidet.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie eine MPU ablegen müssen oder wie Sie sich darauf vorbereiten können, stehen wir Ihnen in unserer Kanzlei in Eißendorf kompetent zur Seite. Lassen Sie uns gemeinsam an Ihrer Verkehrssicherheit arbeiten.

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