MPU-Beratung in Altenwerder
Ihr Anwalt für MPU-Beratung in Altenwerder und Umgebung.
Probleme mit der MPU in Altenwerder: Häufige Ursachen und Lösungen
Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ist für viele Verkehrsteilnehmer in Altenwerder ein entscheidender Schritt, um den Führerschein zurückzuerlangen. Typische Gründe für eine Aufforderung zur MPU sind unter anderem Trunkenheit am Steuer, Drogenmissbrauch oder wiederholte Verkehrsverstöße. In Altenwerder, wo es an der Kreuzung Altenwerder Damm und Neugrabener Straße häufig zu Geschwindigkeitskontrollen kommt, sind die rechtlichen Probleme oft eng mit den dortigen Verkehrsbedingungen verknüpft. Ein Bußgeld von bis zu 1.500 Euro sowie das Ansammeln von Punkten in Flensburg sind hier keine Seltenheit.
Rechtsfolgen und Fristen: Was droht nach einem Verkehrsverstoß?
Die rechtlichen Konsequenzen eines Verkehrsverstoßes können gravierend sein. Bei einer Trunkenheitsfahrt (über 0,5 Promille) drohen folgende Sanktionen gemäß § 24a StVG:
- Bußgeld: 500 Euro
- Punkte in Flensburg: 2 Punkte
- Fahrverbot: 1 Monat
Wird die MPU angeordnet, beträgt die Frist zur Durchführung in der Regel 6 Monate nach Erhalt des Bescheids. Versäumen Sie diese Frist, kann die Fahrerlaubnis dauerhaft entzogen werden. Dies gilt besonders für die Anwohner Altenwerders, die häufig mit der Überwachung durch Blitzer an der Wilstorfer Straße konfrontiert sind.
Typische Mandantensituationen: MPU-Vorbereitung in der Praxis
In der Praxis treffen wir häufig auf Mandanten, die sich in einer schwierigen Situation befinden. Hier einige Beispiele:
- Wiederholungstäter:
- Alkohol am Steuer:
- Drogenkonsum:
In all diesen Fällen ist eine umfassende MPU-Beratung unerlässlich, um die Chancen auf ein positives Ergebnis zu maximieren. Wir unterstützen unsere Mandanten in der Vorbereitung, klären über die Anforderungen auf und helfen bei der Erstellung eines individuellen Maßnahmenplans.
Rechtslage und gesetzliche Grundlagen der MPU
Die MPU ist im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt. § 13 FeV beschreibt, unter welchen Umständen eine MPU angeordnet werden kann. Die psychologische Untersuchung dient dazu, die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu überprüfen. Bei einem positiven Ergebnis kann der Führerschein wiedererlangt werden, während negative Ergebnisse zu weiteren rechtlichen Konsequenzen führen können.
Es ist wichtig, sich frühzeitig mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinanderzusetzen, insbesondere bei wiederholten Verstößen. Wir bieten Ihnen eine individuelle Beratung und Unterstützung, um Ihre Chancen zu verbessern und die MPU erfolgreich zu bestehen.
Wenn Sie in Altenwerder mit der MPU konfrontiert sind, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite und helfen Ihnen dabei, den besten Weg zurück zu Ihrem Führerschein zu finden.
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