Fahrtenbuch in Barmbek-Süd

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Fahrtenbuch in Barmbek-Süd

Fahrtenbuchauflagen in Barmbek-Süd: Was Sie wissen sollten

Die Straßen in Barmbek-Süd, insbesondere entlang der Fuhlsbüttler Straße, sind regelmäßig Schauplatz von Geschwindigkeitskontrollen. Wer hier zu schnell fährt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern unter Umständen auch die Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen. Diese Maßnahme wird häufig angeordnet, wenn der Fahrer mehrmals gegen die Verkehrsregeln verstößt oder sich nicht eindeutig identifizieren lässt.

Rechtsfolgen und Bußgelder: Ein Überblick

Die rechtlichen Konsequenzen eines Geschwindigkeitsverstoßes sind klar geregelt. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 bis 25 km/h innerorts müssen Sie mit einem Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Bei einer Wiederholungstat kann die zuständige Behörde gemäß § 31a StVZO die Führung eines Fahrtenbuches anordnen. Dies bedeutet, dass alle Fahrten detailliert dokumentiert werden müssen, um die Identität des Fahrers im Falle eines Verstoßes zu klären.

  • Erstauffälligkeit (z.B. 21 km/h zu schnell): 80 Euro, 1 Punkt
  • Wiederholung (z.B. 26 km/h zu schnell): 120 Euro, 1 Punkt
  • Fahrtenbuchauflage: Mindestens 12 Monate
  • Bußgeld bei Nichtführung: 500 Euro

Typische Probleme bei der Fahrtenbuchführung

Die Anforderungen an ein Fahrtenbuch sind hoch. Es muss lückenlos geführt werden, und jeder Eintrag muss Datum, Uhrzeit, Zielort, Kilometerstand und Zweck der Fahrt enthalten. Fehler oder Unvollständigkeiten können zu hohen Bußgeldern führen. Ein häufiger Streitpunkt ist die Frage, ob das Fahrtenbuch ordnungsgemäß geführt wurde. Bei Kontrollen, beispielsweise an der Kreuzung von Barmbeker Straße und Fuhlsbüttler Straße, kann es zu unangenehmen Auseinandersetzungen mit der Polizei kommen.

Praktische Mandantensituationen: Wie wir helfen können

In unserer Kanzlei haben wir häufig mit Mandanten zu tun, die mit Fahrtenbuchauflagen konfrontiert sind. Ein typisches Beispiel ist ein Mandant, der nach mehreren Geschwindigkeitsübertretungen in Barmbek-Süd ein Fahrtenbuch führen muss. Er hatte Schwierigkeiten, alle erforderlichen Daten korrekt einzutragen, was zu Unsicherheiten und zusätzlichen Strafen führte. In solchen Fällen beraten wir umfassend zu den Anforderungen und unterstützen bei der ordnungsgemäßen Führung des Fahrtenbuches.

Ein weiteres Beispiel ist ein Mandant, der nach einem Verkehrsunfall in der Garstedter Straße die Auflage erhielt, ein Fahrtenbuch zu führen, um die Nutzung seines Fahrzeugs zu dokumentieren. Wir haben ihm geholfen, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen und das Fahrtenbuch entsprechend den Vorgaben zu führen, um weitere Probleme und Bußgelder zu vermeiden.

Wenn Sie in Barmbek-Süd mit einer Fahrtenbuchauflage konfrontiert sind oder rechtliche Unterstützung im Verkehrsrecht benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Unsere erfahrenen Anwälte beraten Sie umfassend und unterstützen Sie bei der Wahrung Ihrer Rechte.

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