Bußgeldbescheid in Barmbek-Süd
Ihr Anwalt für Bußgeldbescheid in Barmbek-Süd und Umgebung.
Geblitzt auf der Fuhlsbüttler Straße? Das sind Ihre Rechte
In Barmbek-Süd sind Geschwindigkeitsüberschreitungen eine häufige Ursache für Bußgeldbescheide. Die Fuhlsbüttler Straße, eine der Hauptverkehrsadern, ist bekannt für ihre Geschwindigkeitskontrollen. Bei einer Überschreitung von 10 km/h müssen Sie mit einem Bußgeld von 30 Euro rechnen. Ab 21 km/h drohen 100 Euro und ein Punkt in Flensburg. Bei Geschwindigkeitsübertretungen über 41 km/h wird ein Fahrverbot von einem Monat fällig. Die rechtlichen Grundlagen hierfür finden sich im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
Fahrverbot in Barmbek-Süd: Wann sich ein Einspruch lohnt
Ein Fahrverbot kann für viele Verkehrsteilnehmer eine erhebliche Einschränkung darstellen. Nach einem Bußgeldbescheid, der Sie zu einer Fahrverbotsdauer von einem Monat verurteilt, haben Sie 14 Tage Zeit, um Einspruch einzulegen. Ein typisches Beispiel: Ein Mandant erhielt wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 45 km/h auf der Fuhlsbüttler Straße einen Bußgeldbescheid mit einem Fahrverbot. Durch eine rechtzeitige und gut begründete Einspruchsfrist konnte das Fahrverbot in diesem Fall umgangen werden. Es lohnt sich, alle Optionen zu prüfen, insbesondere wenn es sich um berufliche Fahrten handelt.
Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Hamburg-Nord
Die Verkehrssituation in Barmbek-Süd bringt verschiedene Risiken mit sich, insbesondere an stark frequentierten Kreuzungen wie der Kreuzung Fuhlsbüttler Straße und Barmbeker Straße. Häufige Bußgelder resultieren aus:
- Überfahren roter Ampeln: 200 Euro und 2 Punkte in Flensburg bei einer Rotlichtüberfahrt.
- Handy am Steuer: 100 Euro und 1 Punkt.
- Parkverstöße, z.B. auf dem Berliner Platz: 30 bis 55 Euro.
Die Ordnungswidrigkeiten-Gesetzgebung (OWiG) sieht klare Regelungen vor, die es ermöglichen, gegen solche Bußgelder vorzugehen. Eine Prüfung der genauen Umstände des Einzelfalles kann entscheidend sein. Beispielsweise kann das Vorliegen von besonderen Umständen, wie unübersichtlichen Verkehrssituationen oder technische Defekte, zur Aufhebung oder Minderung eines Bußgeldes führen.
Rechtsfolgen bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr
Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr können weitreichende Konsequenzen haben. Bei wiederholten Verstößen droht eine Erhöhung der Bußgelder sowie eine mögliche Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar. Ab drei Punkten im Flensburger Register wird es ernst: Sie müssen mit einem Fahrverbot von bis zu 3 Monaten rechnen. Die relevanten Vorschriften finden Sie im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und im Bußgeldkatalog. Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Mandant mit bereits zwei Punkten erhielt einen weiteren Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung und stand vor der Frage, ob er Einspruch einlegen sollte, um die Punkte nicht zu erhöhen.
Wenn Sie in Barmbek-Süd mit einem Bußgeldbescheid konfrontiert sind, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unsere Kanzlei bietet Ihnen kompetente Beratung und Unterstützung bei der Verteidigung gegen Bußgelder und Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr.
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