Fahrverbot in Barmbek-Süd

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Fahrverbot in Barmbek-Süd

Geblitzt auf der Wartenau? Ihre Rechte im Fokus

Die Wartenau ist eine der Hauptstraßen in Barmbek-Süd und gehört mit ihrem hohen Verkehrsaufkommen und mehreren Geschwindigkeitsmessanlagen zu den häufigsten Orten für Geschwindigkeitsübertretungen. Wenn Sie hier geblitzt wurden, stellt sich schnell die Frage nach den rechtlichen Konsequenzen. Ein Geschwindigkeitsverstoß kann nicht nur Bußgelder in Höhe von 30 Euro bis 680 Euro nach sich ziehen, sondern auch Punkte in Flensburg und möglicherweise ein Fahrverbot. Bei Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 20 km/h drohen Ihnen bereits 1 Punkt sowie ein Fahrverbot von bis zu 3 Monaten.

Fahrverbot in Barmbek-Süd: Wann sich ein Einspruch lohnt

Ein Fahrverbot kann in vielen Fällen unangemessen erscheinen. Besonders, wenn Sie auf Ihr Auto angewiesen sind, um zur Arbeit zu gelangen, stellt ein Fahrverbot eine erhebliche Belastung dar. Nach § 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG) wird ein Fahrverbot verhängt, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten mehr als 8 Punkte angesammelt haben oder wenn Sie besonders gravierende Verkehrsverstöße begehen. In der Regel wird bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 60 km/h innerorts ein Fahrverbot von einem Monat verhängt.

In bestimmten Situationen kann ein Einspruch sinnvoll sein. Beispielsweise wenn Sie nachweisen können, dass das Fahrverbot Ihre berufliche Existenz gefährdet. In diesem Fall können Sie nach § 25 Abs. 2 StVG beantragen, von dem Fahrverbot abzusehen. Voraussetzung hierfür ist jedoch eine glaubhafte Darstellung Ihrer individuellen Situation, unter anderem durch Arbeitsnachweise oder Bestätigungen Ihres Arbeitgebers.

Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Hamburg-Nord

Die Verkehrssituation in Barmbek-Süd birgt einige Herausforderungen. Besonders an den Kreuzungen Wartenau und Pallenbergstraße oder an der Fuhlsbüttler Straße sind Geschwindigkeitsüberschreitungen häufig. Hier sind einige typische Bußgeldfälle, die in der Region vorkommen:

  • Überfahren der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 21-25 km/h: 70 Euro und 1 Punkt.
  • Überfahren der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 26-30 km/h: 80 Euro und 1 Punkt.
  • Rotlichtverstoß: 200 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
  • Fahren unter Alkohol: Ab 0,5 Promille drohen 500 Euro, 2 Punkte und ein Fahrverbot von 1 Monat.

Rechtslage und häufige Mandantensituationen

Die rechtlichen Grundlagen für Fahrverbote sind im Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) festgelegt. Besonders wichtig ist, dass die Fristen für Einsprüche gegen Bußgeldbescheide oft kurz sind. Sie haben in der Regel 14 Tage Zeit, um einen Einspruch einzulegen, andernfalls wird der Bescheid rechtskräftig.

Typische Mandanten in unserer Kanzlei sind häufig Berufspendler, die aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitungen mit einem Fahrverbot konfrontiert sind. Ein weiterer häufiger Fall sind Wiederholungstäter, die aufgrund von Punkten in Flensburg bereits vorbelastet sind. In solchen Fällen ist eine fundierte rechtliche Beratung unerlässlich, um die besten Optionen zur Abwehr eines Fahrverbots zu finden.

Wenn Sie in Barmbek-Süd mit einem Fahrverbot konfrontiert sind oder Fragen zu Ihrem individuellen Fall haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne, Ihre Rechte zu wahren.

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