Fahrverbot in Hohenfelde

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Fahrverbot in Hohenfelde

Geblitzt auf der Wartenau? Ihre Rechte im Fokus

In Hohenfelde, einem lebhaften Stadtteil im Bezirk Hamburg-Nord, ist die Verkehrssituation von hohem Verkehrsaufkommen geprägt. Besonders an der Wartenau und der Kreuzung mit der Hohenfelder Allee stehen zahlreiche Verkehrsschilder, die das Einhalten der Geschwindigkeitsbegrenzungen sicherstellen sollen. Hierbei kann es leicht zu Missverständnissen kommen, die in einem Fahrverbot enden können. Ein Bußgeld von bis zu 600 Euro, 2 Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von bis zu 3 Monaten sind mögliche Folgen, die Sie als Betroffener in dieser Situation in Betracht ziehen sollten.

Fahrverbot in Hohenfelde: Wann sich ein Einspruch lohnt

Ein Fahrverbot kann in mehreren Fällen verhängt werden, häufig bei Geschwindigkeitsüberschreitungen oder bei Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen. Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Mandant wurde auf der Wartenau mit 21 km/h über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit geblitzt. Neben einem Bußgeld von 120 Euro und 1 Punkt in Flensburg drohte ihm ein einmonatiges Fahrverbot. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, rechtzeitig Einspruch einzulegen. Nach § 25 Abs. 2 StVG kann ein Fahrverbot unter bestimmten Umständen, wie etwa bei beruflicher Härte, auch abgewendet werden.

Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Hamburg-Nord

Die Straßen in Hohenfelde sind nicht nur frequentiert, sondern auch oft mit Blitzeranlagen ausgestattet. Besonders in der Wartenau, an der Kreuzung zur Hohenfelder Allee, wird häufig kontrolliert. Hier sind einige gängige Szenarien, die zu einem Fahrverbot führen können:

  • Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (z.B. 21 km/h über 50 km/h: 120 Euro und 1 Punkt)
  • Alkoholfahrt (ab 0,5 Promille: 500 Euro, 2 Punkte und ein Fahrverbot von 1 Monat)
  • Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis (Bußgeld von 1.000 Euro, 2 Punkte und bis zu 3 Monate Fahrverbot)

Die Regelungen sind im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verankert. Ein Fahrverbot ist in der Regel eine ernsthafte Maßnahme, die nicht leichtfertig hingenommen werden sollte.

Rechtliche Möglichkeiten zur Abwehr von Fahrverboten

Wenn Sie in Hohenfelde von einem Fahrverbot betroffen sind, stehen Ihnen rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung. Gemäß § 25 StVG kann ein Fahrverbot ausgesetzt werden, wenn die Vollstreckung eine unbillige Härte für Sie darstellt. Beispielsweise könnte dies der Fall sein, wenn Sie auf Ihren Führerschein angewiesen sind, um Ihren Arbeitsplatz zu erreichen, etwa als Lieferfahrer in der Alsterdorfer Straße. Hier kann eine individuelle Prüfung der Umstände und eine entsprechende Argumentation gegenüber den Behörden entscheidend sein.

Eine erfolgreiche Anfechtung eines Fahrverbots kann auch bedeuten, dass Sie weiterhin mobil bleiben, was insbesondere in einem Stadtteil wie Hohenfelde von großer Bedeutung ist. Die Möglichkeit, Ihren Fall durch einen versierten Anwalt prüfen zu lassen, kann Ihnen helfen, die bestmögliche Lösung zu finden.

Wenn Sie Fragen zu einem möglichen Fahrverbot oder zu den rechtlichen Optionen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Situation analysieren und die richtigen Schritte einleiten.

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