Fahrverbot in Uhlenhorst
Ihr Anwalt für Fahrverbot in Uhlenhorst und Umgebung.
Geblitzt auf der Mundsburger Damm? Das sind Ihre Rechte
Im Stadtteil Uhlenhorst, wo der Mundsburger Damm häufig als stark befahrene Straße wahrgenommen wird, sind Geschwindigkeitsüberschreitungen keine Seltenheit. Die dort installierten Blitzer erfassen Raser in einem Bereich, der mit 50 km/h befahren werden darf. Bei einer Überschreitung von 21 km/h drohen bereits 80 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg. Bei über 31 km/h sind es bereits 160 Euro und 2 Punkte. Ein Fahrverbot von einem Monat kann bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 41 km/h verhängt werden. Auch die Kreuzung an der Alsterdorfer Straße ist bekannt für ihre häufigen Kontrollen, sodass es für Autofahrer in Uhlenhorst wichtig ist, ihre Rechte zu kennen.
Fahrverbot in Uhlenhorst: Wann sich ein Einspruch lohnt
Ein Fahrverbot kann nicht nur die Mobilität stark einschränken, sondern hat auch weitreichende Konsequenzen für Berufstätige, die auf ihr Fahrzeug angewiesen sind. Nach § 25 StVG kann ein Fahrverbot ausgesprochen werden, wenn bestimmte Verkehrsverstöße begangen werden, wie z.B. die wiederholte Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit oder das Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss. Ein Fahrverbot kann in der Regel bis zu drei Monate dauern. Die Frist für den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid beträgt 14 Tage. Ein Einspruch kann sich insbesondere dann lohnen, wenn es Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Geschwindigkeitsmessung gibt.
Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Hamburg-Nord
In Uhlenhorst gibt es diverse Verkehrssituationen, die leicht zu Bußgeldverfahren führen können. Dazu gehören:
- Parkverstöße in der Mühlenkampstraße, wo das Parken häufig nicht klar geregelt ist.
- Überqueren der roten Ampel an der Kreuzung Mühlenkamp / Mundsburger Damm, was mit einem Bußgeld von 200 Euro und 2 Punkten in Flensburg geahndet wird.
- Handy am Steuer: Dies kann mit 100 Euro und 1 Punkt bestraft werden.
Ein Fahrverbot kann auch bei der Kombination von mehreren Verstößen innerhalb eines bestimmten Zeitraums verhängt werden. Daher ist es ratsam, sich bei Erhalt eines Bußgeldbescheids frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen.
Berufliche Härte: Absehen vom Fahrverbot
In bestimmten Fällen ist es möglich, vom Fahrverbot abzusehen, insbesondere wenn eine berufliche Härte vorliegt. Dies könnte für Handwerker oder Berufskraftfahrer in Uhlenhorst relevant sein, die auf ihr Fahrzeug angewiesen sind, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Nach § 25 StVG kann das Gericht anordnen, dass das Fahrverbot nicht vollstreckt wird, wenn die wirtschaftliche Existenz des Betroffenen gefährdet ist. In solchen Fällen sollte schnellstmöglich ein Rechtsbeistand kontaktiert werden, um die besten Chancen auf eine Abmilderung der Strafe zu wahren.
Die rechtlichen Möglichkeiten zur Anfechtung von Fahrverboten sind vielfältig und hängen stark von den individuellen Umständen ab. Bei einem Bußgeldbescheid ist es ratsam, nicht zu zögern und innerhalb der Frist von 14 Tagen einen Einspruch einzulegen. Gerne helfen wir Ihnen, Ihre Optionen zu prüfen und ein passendes Vorgehen zu entwickeln.
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