Fahrverbot in Langenhorn

Ihr Anwalt für Fahrverbot in Langenhorn und Umgebung.

Fahrverbot in Langenhorn

Geblitzt auf der Langenhorner Chaussee? Ihre Rechte im Überblick

In Langenhorn, insbesondere auf der stark frequentierten Langenhorner Chaussee, sind Geschwindigkeitsüberschreitungen und andere Verkehrsverstöße leider keine Seltenheit. Die häufigen Blitzanlagen, wie am Kreuzungsbereich mit der Ochsenzoller Straße, fangen viele Autofahrer ab. Ein Bußgeld von bis zu 600 Euro sowie 3 Punkte in Flensburg sind bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 41 km/h in geschlossenen Ortschaften nicht ungewöhnlich. In schwerwiegenden Fällen kann dies sogar zu einem Fahrverbot von einem Monat führen.

Fahrverbot in Langenhorn: Wann sich ein Einspruch lohnt

Ein Fahrverbot ist nicht nur unangenehm, sondern kann auch erhebliche berufliche und persönliche Konsequenzen haben. Häufig stellen sich Betroffene die Frage, ob und wie sie gegen ein Fahrverbot vorgehen können. Laut § 25 StVG kann ein Fahrverbot ausgesprochen werden, wenn der Fahrer innerhalb von 12 Monaten zwei schwerwiegende Verstöße begeht. Dazu zählen beispielsweise das Fahren unter Alkoholeinfluss (ab 0,5 Promille) oder das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.

Ein Einspruch kann sich lohnen, wenn Sie nachweisen können, dass das Fahrverbot eine unzumutbare Härte für Ihre berufliche Situation darstellt. Hierbei sind insbesondere Berufe betroffen, die auf ein Fahrzeug angewiesen sind, wie beispielsweise Lkw-Fahrer oder Außendienstmitarbeiter. In solchen Fällen kann ein Absehen vom Fahrverbot gemäß § 25, Absatz 2 StVG beantragt werden.

Typische Bußgeldfallen im Bezirk Hamburg-Nord

In Langenhorn gibt es zahlreiche Stellen, die für Autofahrer problematisch sein können. Zu den häufigsten Bußgeldfallen zählen:

  • Bundesstraße 433: Hier sind Geschwindigkeitsmessungen bei Übertrettungen von mehr als 20 km/h möglich, was zu Bußgeldern von 80 Euro und 1 Punkt führen kann.
  • Kreuzung Langenhorner Chaussee und Ochsenzoller Straße: Diese Kreuzung ist bekannt für die Überwachung durch Blitzer. Hier kann ein Überschreiten der Geschwindigkeit um mehr als 30 km/h mit 160 Euro und 2 Punkten geahndet werden.
  • Falschparken in der Langenhorner Straße: Falschparker müssen mit Bußgeldern zwischen 15 Euro und 80 Euro rechnen, abhängig von der Schwere des Verstoßes.

Rechtslage und typische Mandantensituationen

Die Rechtslage beim Thema Fahrverbot ist klar geregelt. Nach § 4 OWiG sind die Rechtsfolgen bei Ordnungswidrigkeiten genau definiert. Ein Fahrverbot wird in der Regel für einen Zeitraum von einem bis drei Monaten ausgesprochen, abhängig von der Schwere des Verstoßes. In vielen Fällen berichten Mandanten von der Angst, ihren Arbeitsplatz zu verlieren, weil sie auf das Auto angewiesen sind. Ein typischer Fall könnte wie folgt aussehen: Ein Außendienstmitarbeiter erhält zwei Geschwindigkeitsverstöße innerhalb eines Jahres – einer davon war das Überfahren einer roten Ampel. Das Fahrverbot könnte ihm die Existenzgrundlage entziehen.

In solchen Situationen beraten wir umfassend und prüfen, ob ein Einspruch gegen das Fahrverbot sinnvoll ist oder ob die Möglichkeit besteht, eine Ausnahme aufgrund beruflicher Härte zu erwirken.

Wenn Sie von einem Fahrverbot bedroht sind oder bereits einen Bescheid erhalten haben, kontaktieren Sie uns gerne für eine individuelle Beratung. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu wahren und mögliche Konsequenzen zu minimieren.

Kontaktformular

Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

Ihr vollständiger Name
ihre@email.de
040 / ...
Beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen...
Nachricht senden